Regierung und Opposition streben Begutachtungsentwurf bis Ende Februar an.
Regierung und Opposition haben sich am Donnerstag auf einen Fahrplan zur Kürzung hoher Sonderpensionen im öffentlichen Bereich verständigt. Unter Federführung des Sozialministeriums soll nun untersucht werden, welche Bereiche betroffen sind, bis Ende Februar wird ein Begutachtungsentwurf angestrebt. Die Runde der Sozialsprecher wurde der von allen Beteiligten als konstruktiv beschrieben.
"Verlässlich und rasch"
SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Oberhauser erläuterte, ans Sozialministerium sei der "dringende" Wunsch formuliert worden, "verlässlich und rasch zu liefern". Ziel der "Bestandsaufnahme" sei ein Gesetz, "das Rechtssicherheit gibt und Prüfungen durch die Gerichte standhält". Nun habe man den vorhandenen Entwurf um einen so genannten "Raster" erweitert, nach dem die Pensionen beurteilt werden: Betriebe, die mit öffentlichen Geldern agieren, gesetzlich definiert und der Rechnungshof-Kontrolle unterworfen sind.
"Gas geben"
ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger ergänzte, dass man alle Bereiche einarbeiten wolle, in denen es Sonderpensionen gibt. Als Basis dafür könne der Einkommensbericht des Rechnungshofes herangezogen werden. Auch sein FPÖ-Kollege Herbert Kickl verwies auf die Liste der vom Rechnungshof geprüften Unternehmen und meinte, die einzelnen Ministerien müssten nun in ihren jeweiligen Bereichen "Gas geben", um in Kooperation mit dem Sozialministerium in vier Wochen zu einem Ergebnis zu kommen. Wörtlich sprach Kickl von einer Art "Rasterfahndung" nach den von den Sonderpensionen betroffenen Bereichen.
Auch die Grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner ortete "tatsächliche Bewegung", möglichst viele Bereiche zu durchforsten. Sie konstatierte eine Bereitschaft auf Regierungsseite, über das bisher Zugesagte hinauszugehen. Team-Stronach-Mandatar Marcus Franz berichtete ebenfalls, dass die Vorgangsweise "von allen Beteiligten mitgetragen" werde. Es brauche nun "möglichst rasch konsistente Ergebnisse und Daten" seitens der Ministerien, denn bei den Sonderpensionen sei die Lage komplex und "dschungelartig". Schwentner ist hingegen nicht so sehr das Tempo als die Qualität der Lösung ein Anliegen.
Trotz der allgemeinen Zufriedenheit klang bei den Oppositionsvertretern aber auch etwas Skepsis durch. So meinte Kickl zwar auch, dass die Richtung stimme, trotzdem müsse man aber erst sehen, ob es in allen Ministerien und den betroffenen öffentlichen Bereichen eine ausreichende Kooperationsbereitschaft oder vielleicht doch auch hinhaltenden Widerstand geben werde. Und auch Schwentner meldete eine gewisse Skepsis an, ob alle Ressorts entsprechend mitziehen werden.
Auch bezüglich der Einbeziehung der Länder dürfte noch nicht alles ganz klar sein. So hielt Oberhauser fest, dass man den Ländern nichts vorschreiben könne. Im Rahmen des Verfassungsgesetzes werde es ja die Möglichkeit geben, dass die Bundesländer die Regelung auf ihrer gesetzlichen Ebene "nachvollziehen" können. Wöginger meinte, dass die Länder eine "finanziell gleichwertige Lösung" erbringen sollten. Der ÖVP-Sozialsprecher verwies ebenso wie seine Grüne Kollegin darauf, dass die Länder zum Teil über das Bundesbezügegesetz schon erfasst seien. Schwentner meinte, dass die Frage der Einbeziehung der Länder geprüft werde, sie glaubt allerdings nicht, dass es daran noch scheitern könnte. Auch Kickl geht davon aus, dass es mit der angestrebten Verfassungsregelung auch für die Länder in die richtige Richtung geht.
Die NEOS begrüßen, dass ein "ordentliches Begutachtungsverfahren" geplant ist, so ein Sprecher zur APA. Dass man ernsthaft an eine Regelung für die Sonderpensionen gehe, sei positiv. Oberhauser versicherte, dass es für den Ende Februar angestrebten Begutachter eine "ausreichend lange Begutachtungsfrist" - sprich, die üblichen sechs Wochen - geben soll.