Im Parlament

Masken-Chaos: Auch Anschober trug KN95-Modell

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In den sozialen Medien wurden unterdessen Fotos gezeigt, auf denen Gesundheitsminister Anschober selbst eine KN95-Maske trug. 

Seit Montag gilt in Österreich eine FFP2-Maskenpflicht. Diese muss man etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten itragen.  Zeitgleich sorgte eine Klarstellung seitens des Gesundheitsministerium für ein erstes Chaos: Zuerst erklärte das Ressort von Minister Rudolf Anschober in einer Aussendung, dass die Masken mit dem KN95 nicht als FFP2-Masken zugelassen seien und daher als normaler Mundschutz gelten. Etwas spät, wenn man bedenkt, dass sich viele bereits solche Masken gekauft haben.

Am späten Nachmittag folgte dann die Korrektur: Die KN95-Masken – selbst Kanzler Kurz trug bereits eine bei einer Pressekonferenz – sind zwar ähnlich gut, sie können aber nur dann zum Einsatz kommen, nachdem sie in Europa einer Überprüfung unterzogen worden sind. Also ein CE-Zeichen, EN-Kennzeichnung oder eine vierstellige Nummer haben. Damit war die Verwirrung endgültig perfekt.

Auch Anschober trug KN95-Maske

In den sozialen Medien wurden unterdessen Fotos gezeigt, auf denen Gesundheitsminister Anschober selbst eine KN95-Maske trug. Damals - so wie etwa im Nationalrat am 15. November - waren FFP2-Masken aber natürlich noch nicht Pflicht. Bei seinen letzten Auftritten verwendete der Grünen-Politiker dann stets zertifizierte Modelle.

 

 

 

Was die KN95-Maske haben muss

  • CE-Zertifizierung - entweder auf der Maske direkt oder auf der Verpackung zu finden. Dies dient als Qualitätsmerkmal
  • Zudem muss sie in der Beschreibung ausdrücklich als FFP2-Maske gekennzeichnet sein

Anschober: "KN95-Maske nur mit CE-Zertifizierung"

So sehr, dass selbst An­schober selbst twitterte: „Auch KN95-Masken werden in Europa (bzw. Österreich) als FFP2-Masken verkauft. Dazu müssen sie CE-zertifiziert sein. Das gewährleistet, dass es sich um keine gefälschte Ware handelt und die Masken dicht und sicher sind.“

Allgemeine Qualitätsmerkmale für FFP2-Masken

  • CE-Zeichen (entweder direkt auf der Maske oder bei KN95-Ware auf der Verpackung)
  • EN-Kennzeichnung (EN 149)
  • vierstellige Identifikationsnummer
  • ausdrückliche FFP2-Bezeichnung
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