Jetzt legt der Bierwirt nach

Maurer-Urteil: Wirt will jetzt 50.000 Euro

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Nach dem Skandal-Urteil - Maurer muss 4.000 Euro zahlen, obwohl SIE belästigt wurde - legt der Kläger noch eines drauf. 

Ex-Grünen-Politikerin Sigrid Maurer hatten die obszönen Nachrichten (u. a. „Da du prominent bist, f***e ich dich gerne in deinen fetten A****“) vom Facebook-Profil eines Wiener Lokalbesitzers ins Wiener Straflandesgericht geführt – allerdings als Angeklagte. Sie wurde von Richter Stefan Apostol der üblen Nachrede schuldig gesprochen, weil sie die sexuelle Belästigung auf Twitter publik machte. Maurer muss jetzt neben einer 3.000-Euro-Strafe und Prozesskosten (ca. 12.000 Euro) auch noch 4.000 Euro Entschädigung an Lokalbesitzer Albert L. zahlen.

So wurde das Urteil begründet: Dass L. die Nachricht tatsächlich selbst verfasst hat, hätte Maurer nicht wissen können. L. behauptete ja, ein Gast hätte sich am PC im Lokal zu schaffen gemacht. Medienanwalt Michael Pilz hält den Schuldspruch gar für „rechtspolitisch eine Sauerei“.
 

Jetzt will der Bierwirt noch mehr Geld

Der Bierverkäufer hat aber noch nicht genug. Wie nun bekannt wurde, fordern er und sein Anwalt Adrian Hollaender das maximale Strafmaß bei übler Nachrede: 50.000 Euro. "Wegen der Anprangerung mit besonders großer Breitenwirkung", wolle man nun die höchste Entschädigung verlangen, sagt Anwalt Adrian Hollaender gegenüber oe24. Maurer habe nach dem Schuldspruch den Bierwirten außerdem wiederholt als Täter bezeichnet und das sei ständige neue Tatbegehung.
 
Die Strafe für üble Nachrede richte sich nach der finanziellen Situation der Angeklagten. Da Maurer einen Rechtshilfefonds mit ZARA eingerichtet habe und dabei innerhalb von 38 Stunden knapp 100.000 Euro zusammenkamen, soll sie nun mehr Entschädigung an den Bierwirt zahlen, so die Argumentation.
 

"Vollkommen verfehlt und überhaupt nicht relevant"

 
Für die Gegenseite  ist diese Erklärung "vollkommen verfehlt und überhaupt nicht relevant", erklärt Maurers Anwältin Maria Windhager gegenüber oe24. Die gesammelten Spenden seien nicht für Maurer selbst gewesen. An der finanziellen Situation der Ex-Politikerin habe sich nichts verändert. Windhager blickt gelassen in Richtung Entschädigungsforderung. Maurer und ihre Anwältin wollen im Berufungsverfahren nun einen Freispruch erzielen.
 
 
 
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