Ein Kommentar von Gerald Grosz zur Debatte über das Strafmündigkeitsalter. .
Wer sich an Leib und Leben eines Mitmenschen vergeht, ist aus Gründen der Gerechtigkeit zu bestrafen und aus Gründen des Schutzes künftiger Opfer hinter Schloss und Riegel zu bringen. Angesichts der Entwicklung, dass die Täter immer jünger unter dem Deckmantel des Jugendstrafrechtes morden und vergewaltigen, hat der Rechtsstaat die verdammte Pflicht, eben nicht die Täter durch nebulose Jugend-Resozialisierungsprogramme zu pardonieren, sondern die Opfer zu schützen.
Das Strafrecht muss daher dieser dramatischen gesellschaftlichen Entwicklung angepasst werden, die Strafmündigkeit ist zu senken, damit die Täter - egal ob jung oder alt -bestraft werden. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass die 17 mutmaßlichen Vergewaltiger eines 12jährigen Mädchens frei herumlaufen, sich der Strafe entziehen können und damit ungestraftes Vorbild für weitere Täter werden. Zu lange hat Österreichs Politik und Justiz in ihrem toleranzbesoffenen Traum diesem Treiben nun zugesehen. Die erschreckenden Taten der letzten Wochen mahnen zu besseren Gesetzen, zum Schutz künftiger Opfer.