Über Antrag von Heinz-Christian ...

Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 Mediengesetz

Teilen

 

Heinz-Christian Strache hat wegen in diesem Medium, https://twitter.com/oe24at/, veröffentlicher Beiträge

• am 23.09.2022 mit dem Kommentar „Zwei Wochen lang konnten HC
und Philippe Strache das Geheimnis ihrer Scheidung geheim halten -jetzt ist die Bombe geplatzt. HC Strache hat während seiner Beziehung zu Philppa ein uneheliches Kind gezeugt." einen Link zum Artikel mit der Überschrift: "Straches Ehe-Drama: Ein uneheliches Kind",

• am 07.11.2022 mit dem Kommentar: „+++ Philippe fordert: Volles Schuldeingeständnis, alleiniges Sorgerecht für sie und lebenslangen Unterhaltsanspruch. +++" einen Link zum Artikel mit der Überschrift "Strache-Scheidungstreffen noch diese Woche?"

mit den Inhalten, dass der Antragsteller weiters während seiner Beziehung zu seiner Ehefrau ein uneheliches Kind gezeugt habe, er ein Doppelleben geführt habe und seine Ehefrau immer wieder über Monate betrogen habe, da er mehrmals pro Monat ungeschützten Verkehr mit seiner angeblichen "Zweitfrau" gehabt habe, er seiner Frau über fünf Jahre verschwiegen habe, dass er ein außereheliches Kind habe, wobei er schon seit der Geburt des Kindes von seiner Vaterschaft wusste und ihn seine Frau bei Kenntnis dieser Umstände nie geheiratet hätte, und der Scheidungs-Streit eskalieren würde,

einen Antrag auf Entschädigung wegen des objektiven Tatbestandes der üblen Nachrede sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gemäß §§ 6 und 7 Mediengesetz gegen die Antragsgegnerin Oe24 GmbH als Medieninhaberin beim Landesgericht für Strafsachen Wien gestellt. Das Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 092, am 02. Dezember 2022
  

Strache
© APA/GEORG HOCHMUTH
× Strache

OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten