Der Gesundheitsminister hielt gestern keine Solo-Pressekonferenz ab.
Das virologische Quartett hat ja ausgedient - jetzt verkünden im Regelfall Kanzler und Minister diverse Corona-Maßnahmen. Doch obwohl Kurz gestern in den UsA weilte, hielt gesundheitsminister Wolfgang Mückstein keine solo-Pressekonferenz (PK) zu den neuen Regeln ab, sondern informierte per Presseaussendung, gemeinsam mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Will Mückstein nicht ohne seinen Kanzler auftreten? In der ÖVP allerdings wäre man wohl nicht gegen ein Mückstein-solo gewesen. Als Überbringer schlechter Nachrichten kann der Grüne gerne alleine auftreten ...
Nur Geimpfte in Clubs
Es ist fix: Angesichts der steigenden Infektionszahlen verschärft die Regierung ab 22. Juli die Corona-Regeln. Denn vor allem bei den Jungen -die großteils noch nicht geimpft sind - explodiert die Delta-Variante. Laut AgEs entfallen Neuinfektionen zu 70 %auf unter 35-Jährige.
Drei neue Regeln. Nach Verhandlungen der Corona-Taskforce am Donnerstagvormittag informierten am frühen Abend gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) per Aussendung über die Verschärfungen, die drei Bereiche betreffen:
Nachtgastronomie. Zutritt zu Discos und Clubs gibt es ab 22. Juli nur noch für geimpfte sowie Personen mit negativem PCR-Test (maximal 72 stunden alt). Das heißt: Auch genesene kommen nur noch mit PCR-Test rein. Am Tisch lag sogar ein 1-g-Vorschlag, also Disco-Besuch nur für geimpfte. Es wurde schließlich PCR-Pflicht für die anderen dazuverhandelt.
Grüner Pass. Ab 15. August gibt es den grünen Pass und damit die volle Freiheit für geimpfte erst ab der Vollimmunisierung - also meist mit dem zweiten stich (dzt. 21 Tage nach dem 1. stich). Künftig wird das Zertifikat mit dem QR-Code erst ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Für Personen, die mit Johnson &Johnson geimpft werden (nur ein stich) sowie für genesene und getestete bleibt es wie bisher.
Registrierung. In der gastronomie und bei Veranstaltungen bleibt die Pf licht zur Erfassung der Kontaktdaten aufrecht, diese Vorschrift hätte ursprünglich per 22. Juli fallen sollen.