Der Papa-Monat soll im Juli-Plenum besprochen werden.
Entgegen der Absicht der SPÖ müssen weder der Rechtsanspruch auf den Papa-Monat noch die Entgeltzahlung für freiwillige Helfer schon morgen, Donnerstag, im Nationalrat beschlossen werden. Sie werden - wie die anderen Initiativen, zu denen Fristsetzungsanträge angenommen wurden - erst in der Plenarsitzungswoche Anfang Juli auf der Tagesordnung stehen.
Denn ein Antrag muss laut Paragraf 44 Absatz Geschäftsordnung erst "in der dem Fristablauf nachfolgenden Sitzung" des Plenums behandelt werden, erklärte Werner Zögernitz, der frühere ÖVP-Klubdirektor und Leiter des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, gegenüber der APA.
Gewählte Frist läuft erst am Donnerstag um 24 Uhr aus
Und die von der SPÖ im Antrag gewählte Frist 13. Juni läuft erst morgen, Donnerstag, um 24 Uhr aus. Da bis dahin keine Ausschusssitzung (die dem Plenum vorangehen muss) am Programm steht, können die Anträge zum Papa-Monat und zur Entgeltzahlung für freiwillige Helfer, nicht bereits morgen beschlossen werden. Die nächste "nachfolgende Sitzung" ist - gibt es keine Sondersitzung - in der ersten Juli-Woche. Da müssen die beiden Anträge behandelt werden, auch wenn bis dahin kein schriftlicher Ausschussbericht vorliegt.
Das regelt Paragraf 44 Absatz 3, der wörtlich lautet: "Nach Ablauf einer dem Ausschusse zur Berichterstattung gesetzten Frist hat die Verhandlung in der dem Fristablauf nachfolgenden Sitzung selbst dann zu beginnen, wenn ein schriftlicher Ausschussbericht nicht vorliegt."