Deutlich erhöht werden die Plätze im Bereich der Familienzusammenführung.
Die Regierung hat in ihrem jüngsten Ministerrat die Zuwandererquote erhöht. Das geht aus der sogenannten Niederlassungsverordnung hervor, die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Mittwoch eingebracht und von der Regierung verabschiedet wurde. Demnach sind für heuer 6.120 Quotenplätze für Zuwanderer aus dem Nicht-EU-Ausland reserviert. Im Vorjahr waren es nur gut 5.800.
Deutlich erhöht werden die Plätze im Bereich der Familienzusammenführung (bei Drittstaatsangehörigen), nämlich um gut 200 auf 5.220. Erläutert wird dies von der Regierung damit, dass in einigen Fällen (z.B. bei Künstlern) ein bisher quotenfreier Familiennachzug gesetzlich in einen quotenpflichtigen Familiennachzug umgewandelt wurde und man eine Verknappung der Quote vermeiden habe wollen. Zweitgrößte Gruppe in der Niederlassungsverordnung sind Privatiers, für die 445 Plätze reserviert wurden.
Bei den Saisonniers sind wie 2017 genau 4.000 Quotenplätze eingeplant. Allerdings wird festgehalten, dass die Höchstzahl auf maximal 4.500 angehoben werden kann, wenn unterjährig ein Bedarf an einer Erhöhung besteht. Die Höchstzahl für Erntehelfer soll unverändert bei 600 bleiben.
Nicht von der Verordnung betroffen sind neben EU-Bürgern und Asylwerbern auch höher qualifizierte Personen, die über die Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich kommen. Letztere Gruppe machte 2016 etwa 1.800 Personen aus. Auch im Vorjahr dürfte die Zahl in etwa in diesem Bereich gelegen sein.