Nach VfGH-Urteil

Neues Covid-19-Gesetz in Begutachtung

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Vom VfGH angestoßene Änderungen werden umgesetzt, Strafen reduziert, Ampelsystem vorbereitet. 

Das Sozialministerium hat die nach den VfGH-Entscheidungen angekündigte Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt. Die Regelungen für Betretungsverbote werden geändert. Außerdem werden die Strafen reduziert und differenziert sowie rechtliche Grundlagen für das Kontakt-Tracing und das Ampelsystem geschaffen. Das Ablaufdatum bleibt aber unverändert der 31. Dezember.
 
Die Begutachtungsfrist ist sehr kurz, nur zwei Wochen bis 28. August ist Zeit, um allfällige Bedenken gegen die Änderung des Covid-19-Gesetzes, des Epidemie- und des Tuberkulosegesetzes vorzubringen. Die Zeit drängt freilich, soll laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) das Ampelsystem - mit je nach Corona-Belastung regional unterschiedlichen Maßnahmen - doch bereits Mitte August in den Probebetrieb und im September in Regelbetrieb gehen.
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