Ab 1. Juni

NÖ: 90.000 Zweitwohnsitzer verlieren Wahlrecht

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Das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer in Niederösterreich wird mit 1. Juni abgeschafft. 

Der Beschluss soll in der Landtagssitzung am 24. Februar erfolgen. Betroffen sind rund 90.000 Personen, teilte ÖVP-Klubchef Schneeberger am Donnerstag in einer Pressekonferenz mit SPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Christian Samwald mit. Zu Spekulationen über einen früheren Termin für die Anfang 2023 geplante Landtagswahl sagte Schneeberger: "Wir denken nicht daran, die Wahl vorzuverlegen."

Die Sozialdemokraten fordern bereits seit längerem eine Beschränkung des Stimmrechts auf Hauptwohnsitzer. "Unser Credo war immer: Eine Person - eine Stimme", betonte Samwald in St. Pölten. Die Präsidenten des NÖ ÖVP-Gemeindebundes und des sozialdemokratischen NÖ Gemeindevertreterverbandes (GVV) hatten im Vorjahr in einem Schreiben an die Klubobmänner Schneeberger und Reinhard Hundsmüller (SPÖ) für eine Abschaffung des Zweitwohnsitzer-Wahlrechts auf Landes- und Gemeindeebene plädiert. Die nun "in relativ kurzer Zeit" gefundene Lösung "dient der Klarheit, natürlich auch der Rechtssicherheit, und wird den Wünschen und Forderungen der Gemeinden gerecht", betonte der ÖVP-Klubchef.

Wiener Parkpickerl 

Die Regelungen für das Nebenwohnsitzer-Wahlrecht hatten zuletzt immer wieder für Kritik gesorgt. Angeheizt wurde das Thema laut Schneeberger durch die geplante flächendeckende Kurzparkzonen-Ausweitung in der Bundeshauptstadt mit 1. März. Niederösterreicher hätten ihren Hauptwohnsitz nach Wien umgemeldet, um ein Parkpickerl zu erhalten. "Wir gehen davon aus, dass 20.000 von 90.000 Zweitwohnsitzern in Verlegenheit kommen, das Wiener Angebot anzunehmen", so der ÖVP-Klubobmann. In einer Demokratie sei das Wahlrecht das "höchste Gut", damit müsse man sehr sensibel umgehen, hielt er fest.

"Wir wollen denjenigen, die sich nach Wien ummelden wollen, ein schlechtes Gewissen machen", meinte Schneeberger. Den Gemeinden würden durch Ummeldungen finanzielle Nachteile entstehen, weil sie nur für Hauptwohnsitzer Ertragsanteile vom Bund über den Finanzausgleich erhalten. Den Kommunen würden 15 bis 20 Millionen Euro jährlich entgehen. Die Ertragsanteile liegen den Angaben zufolge bei 780 bis 1.260 Euro pro Hauptwohnsitz und Jahr. Das Geld sei notwendig, um die Infrastruktur in den Gemeinden aufrechtzuerhalten.

Teilstück

Mit der Wahlrechts-Novelle sei "ein Teilstück absolviert. An den nächsten Themen werden wir ohne Druck arbeiten", nannte Samwald eine ebenfalls von den Gemeindevertretern geforderte Infrastrukturabgabe für Zweitwohnsitzer und die Abschaffung der nicht-amtlichen Stimmzettel als Punkte.

Bei der jüngsten Landtagswahl am 28. Jänner 2018 waren 1,386.356 Personen stimmberechtigt, Nebenwohnsitzer durften nicht mehr automatisch ihr Votum abgeben. Basis dafür war eine 2017 vom Landtag beschlossene Änderung. Gemeinden mussten die Eintragungen in der Wählerevidenz überprüfen. In Erhebungsbögen wurden wirtschaftliche, berufliche und gesellschaftliche Kriterien angeführt, um weiter stimmberechtigt zu sein. Zum Vergleich: Bei der Nationalratswahl am 29. September 2019 durften 1,292.902 Niederösterreicher ihr Votum abgeben. Das sind mehr als 93.400 Personen weniger als bei der Landtagswahl vor vier Jahren gewesen.
 

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