"Panier-Quote"

Fake-Briefe: FPÖ scheitert mit einstweiliger Verfügung

Teilen

Das Oberlandesgericht Wien hat einen Antrag der FPÖ NÖ auf einstweilige Verfügung gegen das Satire-Portal "Die Tagespresse" abgelehnt. 

Von "Gabalier-Fleischlaberl" bis hin zur hohen "Panierquote", die Wuchteln aus dem FPÖ-Fakebrief des Satire-Portals "Tagespresse" rund um die Wirtshausprämie sorgten bundesweit für Lacher. Angekündigt wurde in dem Schreiben auch ein anonymer Besuch durch einen Mitarbeiter einer vermeintlich neu geschaffenen "Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur".
Weniger lustig fand die Aktion die FPÖ Niederösterreich, in deren Namen die Schreiben an 500 Gastwirte versendet wurden.  Im Mai wurden rechtliche Schritte gegen die Fake-Briefe eingeleitet.

Fake-Briefe: FPÖ scheitert mit einstweiliger Verfügung
© FPÖ NÖ
× Fake-Briefe: FPÖ scheitert mit einstweiliger Verfügung

Ein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Wiener Handelsgericht im Juni abgewiesen. Die FPÖ ging in Rekurs, dieser wurde nun vor dem Oberlandesgericht Wien abgewiesen, berichtete Fritz Jergitsch, Chefredakteur von "Die Tagespresse" am Montag. Die FPÖ müsse für die Anwaltskosten aufkommen, so Jergitsch. "Nun wandern 2.207 Euro von der FPÖ in die Kaffeekassa der Tagespresse, die das Geld wohl in ausländische Haschgiftspritzen investieren wird. Danke, Udo!", ist auf der Website der "Tagespresse" zu lesen. Einen Termin für die eigentliche Klage (auf 47.500 Euro, Unterlassung und Urteilsveröffentlichung) gibt es noch nicht. 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten