Laut OLG Graz

Operation 'Luxor': Razzia war teilweise rechtswidrig

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Oberlandesgericht Graz gab neun Beschwerdeführern recht 

Die Razzia im Zuge der Operation "Luxor" samt Dutzender Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 war zum Teil rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Graz hat mehreren Beschwerden gegen diese Maßnahme stattgegeben und die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig erklärt, bestätigte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz Elisabeth Dieber am Dienstag einen Bericht der "Presse".

Sie sprach von neun Beschwerdeführern, denen allen recht gegeben worden sei. "Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen", sagte sie zur APA. Sie erklärte, dass nach Ansicht des OLG die Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen bei diesen neun Fällen nicht ausreichend für die Razzia gewesen sei. Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist die Entscheidung des OLG laut Sprecher Hansjörg Bacher noch nicht eingelangt, weshalb es auch noch keine Stellungnahme dazu gibt. Noch nicht entschieden sei über mehrere andere Beschwerden im Fall "Luxor", die dem OLG vorliegen. Darin gehe es um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten, sagte Dieber.

Verbindungen zur Muslimbruderschaft

Eine Woche nach dem Anschlag in Wien hatten im November 2020 Razzien gegen Vereine mit möglicher Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas stattgefunden. In der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien gab es Dutzende Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen 70 Beschuldigte. Bei der Operation "Luxor" ging es um den Verdacht der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation.

Die ursprünglich unter dem Codenamen "Ramses" geplante Operation war bereits seit längerer Zeit vorbereitet worden. Bei den Razzien standen Wohnungen, Wohnhäuser, Geschäfts- und Vereinslokale im Visier der Ermittler. Die Ermittlungen liefen seit der zweiten Hälfte des Jahres 2019. Die Vorwürfe lauten auf Verdacht der Terrorismusfinanzierung, Bildung einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung sowie der staatsfeindlichen Verbindung oder deren Unterstützung sowie auf Geldwäsche. Es war umfassendes Beweismaterial sichergestellt und Vermögenswerte "in Millionenhöhe" eingefroren worden.

Seitens der Staatsanwaltschaft Graz hieß es damals, dass sich die Maßnahmen nicht gegen Muslime oder gegen den Islam richte. Die Muslimbruderschaft sei keine Religionsgemeinschaft, sondern stehe für religiös motivierten, politischen Extremismus. Seit November 2020 wurden "massenhaft Datenträger" gesichtet.
 

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