4-Punkte-Plan

Ost-Arbeiter: Niessl für "Notfall-Verordnung"

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Der ÖVP-Chef lehnt eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit ab.

In der Debatte um schärfere Auflagen für Arbeitskräfte aus Osteuropa meldet sich der burgenländische SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl zu Wort. Er fordert, mit einer „Notfall-Verordnung“ die Arbeitnehmer-Freizügigkeit zu beschränken. Die Situation sei im Burgenland „noch ärger“ als in den anderen Bundesländern.

ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner ortet hingegen eine „Phantom-Debatte, die keinem österreichischen Arbeitslosen einen Job bringt“. Die Arbeitnehmermobilität sei in den EU-Verträgen verankert. Um sie aufzulösen, bräuchte es die Zustimmung aller 28 EU-Mitglieder, sagt er zu ÖSTERREICH.

Kaske: "Über neue Regeln nachdenken"
AK-Chef Kaske fordert daher im Interview auch Schutzbestimmungen für künftige EU-Mitglieder.

ÖSTERREICH: Wollen Sie die Personenfreizügigkeit einschränken, um die Arbeits­losigkeit zu bekämpfen?

Rudolf kaske: Es stehen einige EU-Beitrittskandidaten vor der Tür, womit viele auf den österreichischen Arbeitsmarkt drängen. Daher muss schon jetzt über neue Regeln nachgedacht werden, da werden auch Übergangsfristen ein Thema sein müssen. Die EU kennt in allen möglichen Bereichen Schutzbestimmungen, warum sollte es solche nicht auch für den Arbeitsmarkt geben.

ÖSTERREICH: Wie wollen Sie gegen Lohndumping vorgehen?

Kaske: Wir haben ein vorbildliches Lohn- und Sozialdumpinggesetz. Aber das Gesetz bleibt wirkungslos, wenn es nicht genügend kontrolliert wird. Daher meine Forderung: Kontrollen, Kontrollen und noch mehr Kontrollen.(knd)

Faymann: Zeit-Limit für ausländische Arbeiter

Schon jetzt regelt die Entsende-Richtline, dass Arbeiter aus EU-Ostländern genau so entlohnt werden wie österreichische. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn Ost-Firmen Arbeiter nach Österreich schicken. Hier will Kanzler Faymann nachschärfen. Die Forderung nach einer Beschränkung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit lehnt Faymann aber ab (siehe Story unten).

■  Zeitlimit: Derzeit ist keine Maximaldauer für die Entsendung von Arbeitnehmern vorgesehen. Die Entsendung darf kein Dauerzustand sein, sagte Faymann.

■  Gleicher Lohn: Die Richtlinie sieht nur für die Baubranche zwingend vor, volles Entgelt für entsandte Arbeiter zu leisten. Das soll auf alle Branchen ausgedehnt werden.

■  Mehr Kontrolle: Sozialversicherungsbeiträge werden im Entsende-Staat eingehoben – etwa in Ungarn. Für österreichische Auftraggeber werden dadurch die Arbeiter aus dem Osten billiger. In Zukunft soll die österreichische SV-Bemessungsgrundlage herangezogen werden.

■  Mindestschutz: Die Richtlinie soll Mindeststandard werden – derzeit wird sie an den Gerichten als Maximal-Variante verstanden.

(gü/knd)

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