Polygamie bringt die österreichische Rechtsordnung an ihre Grenzen. Die geltenden Gesetze sind offenbar nicht für "Zweitfrauen" ausgelegt.
Die Bundesregierung drückt beim Familiennachzug auf die Stopptaste. "Sicher" ein Jahr soll der Stopp gelten, präzisierte erst unlängst Innenminister Gerhard Karner. Indes sorgt ein vom "Kurier" aufgedeckter Fall für Aufsehen.
So wollte ein 1992 in Syrien geborener Asylberechtigter beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Einreiseantrag für acht Kinder und seine Ehefrau stellen. Mittels DNA-Tests wurde auch die Vaterschaft geprüft und bestätigt. So weit, so gut.
Die Geburtsdaten der Kinder sorgten allerdings für Stirnrunzeln. Alle acht Kinder kamen zwischen Jänner 2019 und Mitte 2022 auf die Welt. Vom BFA darauf angesprochen, gab der Syrer an, in seiner Heimat zwei Mal verheiratet zu sein. Vier Kinder stammen von der "Zweitfrau". In Syrien wären sogar rechtlich bis zu vier Ehen erlaubt.
"Erstfrau" hätte einreisen dürfen
Der Familiennachzug für die "Zweitfrau" wurde daraufhin negativ bewertet. Die "Erstfrau" sowie die Kinder hätten allerdings einreisen dürfen. Doch die Regierung verhängte zuvor den Nachzugs-Stopp.
Nach dem Stopp dürfte es rechtlich allerdings spannend werden. Denn die Kinder könnten auf Basis von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Antrag auf Familiennachzug ihrer leiblichen Mutter stellen. Damit wäre das polygame Zusammenleben sozusagen über die Hintertür realisiert.