Vizekanzler Andreas Babler klagt FPÖ-Chef Herbert Kickl. Grund dafür ist die 1.Mai-Rede des Blauen.
Auch heuer trafen sich die Freiheitlichen für die 1.Mai-Feierlichkeiten wieder am Linzer Urfahraner Markt. Die wie erwartet zugespitzte Rede des Parteichefs hat nun allerdings ein rechtliches Nachspiel.
In seiner Rede sprach FPÖ-Obmann Herbert Kickl unter anderem von "linken Zecken", die sich nun wieder außer Haus trauen würden, "nur weil eine linke Zecke als Vizekanzler in Wien das Sagen hat". Aber: Es handle sich dabei um "eine aussterbende Art, so wie es sich gehört", so Kickl. Auch oe24 berichtete von dem Sager.
Babler klagt Kickl
Gemeint war Vizekanzler Andreas Babler, der den Freiheitlichen nun auch klagt. Er (bzw. seine Rechtsvertretung) sieht durch Kickls Aussagen den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede oder Beleidigung erfüllt.
Die Klage wird auch den Immunitätsausschuss des Nationalrats beschäftigen. Als Abgeordneter genießt Kickl allerdings parlamentarische Immunität, kann also nicht für Aussagen belangt werden, die im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit stehen.
Hafenecker kritisiert
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Aufhebung der Immunität von Kickl beantragt.
"Es ist wirklich beängstigend, wie dünnhäutig der Vizekanzler ist, der sonst in Richtung FPÖ immer sehr deftig austeilt", kritisierte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker.