Künftig verboten

Politiker: Aus für Gratis-Tickets

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Geschenke ab 100 € verboten ... - ... aber es gibt eine Hintertür.

Am Freitag will die Koalition bei ihrer Regierungsklausur das neue Transparenzgesetz präsentieren. Teil dieses Pakets wird das sogenannte Anfütterungsverbot sein.

Künftig dürfen Politiker keine Einladungen, die den Wert von 100 Euro übersteigen, mehr annehmen. Wer sich nun um das Wohl der heimischen Politiker sorgt, sei beruhigt, denn es gibt natürlich eine Hintertür. Wenn der jeweilige Politiker das Land repräsentiert. Was künftig erlaubt, was verboten ist:

Festspiele
Das heißt: Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger können weiterhin als Gäste des Landes Salzburg die Festspiele besuchen: Die Karten kosten zwar mindestens 400 Euro, aber die Festspiele dienen dem Kulturauftrag.

Länderspiele
Bundespräsident Heinz Fischer und so manche Minister sind regelmäßig zu Gast bei Fußball-Länderspielen. Die Karten für den VIP-Rang kosten über 100 Euro. Sobald heimische Sportler involviert sind, fällt dies unter Repräsentationskosten – ist also erlaubt.

Konzerte. Politiker genossen Konzerte von Madonna und Co. Das müssen sie künftig selber zahlen.

Bälle
Der Opernball als Staatsball fällt unter Repräsentieren. Nicht aber kleinere Bälle wie Fête Impériale oder Bonbon-Ball. Auch den Life Ball in Wien müssten Politiker wohl selber zahlen.

Beachvolleybal
Ein Streitfall werden VIP-Karten (4.000 Euro) für die Beach-Volleyball-Events in Kärnten. FP-Chef Strache wird beweisen müssen, dass er im Dienste der Republik dort ist.

Jagen
Jagdeinladungen – wie etwa jene von Mensdorf-Pouilly (5.000 Euro) – dürfen Politiker künftig nicht mehr annehmen. Das gilt als Hobby und Spaß.

Für Dutzende Streitfälle ist gesorgt. Ein Schiedsgericht soll sie entscheiden.

Ab 5.000 Euro Partei-Spenden offenlegen
Gestern verhandelten im Bundeskanzleramt VP-Finanzministerin Maria Fekter, SP-Staatssekretär Josef Ostermayer, SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer und VP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner die Details des neuen Transparenzgesetzes. Es herrscht weitgehende Einigkeit. Streitpunkt bleibt, ab welcher Grenze Parteispenden offengelegt werden müssen:

  • Die ÖVP wollte ursprünglich Spenden über 7.000 Euro meldepflichtig machen, die SPÖ unter diese Grenze gehen. Nun zeichnet sich ein Kompromiss ab: 5.000 Euro.
  • Spenden aus dem Ausland müssen in Zukunft in jedem Fall transparent sein. Sollten Parteien sich nicht daran halten, werden sie mit hohen Strafzahlungen geahndet. Die genaue Höhe ist offen.
  • Mit dem neuen Gesetz werden auch alle Nebentätigkeiten von Politikern zu melden sein – das gilt auch für unentgeltliche, also ehrenamtliche Jobs. Hält sich ein Politiker nicht daran, drohen Strafen.
  • Offen ist noch, ob alle Vorfeldorganisationen (etwa Kammern) sich diesen neuen Regeln unterwerfen müssen.

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