"Garant für Lügen"

Prozess Haidinger gegen ÖVP vertagt

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Der Ex-Kripo-Chef lässt den Vorwurf der Lüge nicht auf sich sitzen.

Der politische Schlagabtausch zwischen dem früheren Kripo-Chef Herwig Haidinger und der ÖVP am Wiener Straflandesgericht ist wieder vertagt worden. Haidinger hat die Partei geklagt, weil sie ihn als "Garant für Lügen" bezeichnet hat. Das Verfahren nach dem Mediengesetz war Anfang Jänner schon einmal verschoben worden, Haidinger hatte sich damals auf seine Amtsverschwiegenheitspflicht berufen.

Machtmissbrauch im Innenministerium
Haidinger hatte der ÖVP Machtmissbrauch im Innenministerium vorgeworfen. Der daraufhin eingesetzte Untersuchungsausschuss führte zu einer regelrechten Schlammschlacht zwischen der Partei und dem abgelösten Leiter des Bundeskriminalamts. Negativer Höhepunkt aus Haidingers Sicht war der September 2008, als ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl gegen Haidinger und den Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz vom Leder zog: "Das Duo Pilz-Haidinger ist der beste Garant für Lügen und Vernaderung."

Lässt "Lügner" nicht auf sich sitzen
Wegen dieser Aussage ging Haidinger vor Gericht und brachte eine Klage nach dem Mediengesetz gegen die ÖVP ein. Bei Auseinandersetzungen auf politischer Ebene würden zwar manchmal harte Worte fallen, aber er könne sich nicht öffentlich als Lügner bezeichnen lassen, hatte Haidinger schon vor dem ersten Termin betont.

Nun sollen weitere Zeugen geladen und neue Beweisunterlagen herbeigebracht werden.

Haidinger war nach seiner Absetzung als Kripo-Chef im Februar 2008 an der Sicherheitsakademie tätig, wo er vorigen November erst wieder vom Dienst suspendiert wurde. Auslöser war ein Interview im "profil", in dem er die Machtmissbrauchs-Vorwürfe gegen die ÖVP bekräftigte und das Innenministerium eine "Außenstelle der Partei" nannte. ÖVP-Innenministerin Maria Fekter warf ihm daraufhin eine fortgesetzte Verletzung der Dienstpflichten und "massiv vertrauensschädigendes Verhalten" vor. Haidinger kündigte Beschwerden gegen seine Absetzung bei Verwaltungs-und Verfassungsgerichtshof an. Im Februar wurde die Suspendierung von der Disziplinarkommission des Innenministeriums wieder aufgehoben. Gleichzeitig wurde das im Sommer 2008 eingeleitete Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Spitzenbeamten in fünf von elf Punkten eingestellt.

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