Das Epidemiegesetz wird erst Ende September neu beschlossen. Die Ampel ist zahnlos.
„Wir kennen immerhin die vier Farben“, ätzen gleich zwei Vertreter aus den Bundesländern. Gemeint ist die Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums, die am Donnerstag den Probebetrieb und am 4. September tatsächlich starten soll.
Aber abgesehen davon, dass sich Rudolf Anschober und die Bundesländer noch nicht auf gemeinsame Kriterien für die Farbgestaltung und entsprechende Maßnahmen einigen konnten, fehlt offenbar auch die rechtliche Basis. Die entsprechende Passage des Epidemiegesetzes, das künftig auch Bezirken eine rechtliche Handhabe gestattet, wird erst in der letzten Septemberwoche im Parlament novelliert beschlossen. Das heißt, die Ampel kann bis dahin gar nicht auslösen.
Am Donnerstag könnte es aber so und so hitzig werden. Während Anschober und seine Experten etwa Wien und Linz gelb schalten würden, sehen diese das nicht ein und sagen, dass man die „Pendler einrechnen“ müsse. 260.000 Niederösterreicher pendeln etwa nach Wien, 80.000 von Wien nach Niederösterreich. In Linz leben 200.000 Menschen, 400.000 arbeiten dort. Viele Personen aus dem einzigen derzeit roten Bezirk Österreichs, Wels-Stadt (knapp 90 Neuinfizierte pro 100.000 im Siebentagesschnitt), pendeln nach Linz.
Konflikt um Berechnung der Infektionszahl & Tests
Zudem gibt es einen Konflikt um die Neuinfektionszahlen (Aktive, Symptomatische, Asymptomatische) sowie um Teststrategien. Die Ampel wackelt, bevor sie schaltet.
Infektionen: Nur drei Länder auf Grün
Die Zahl der Neuinfektionen zeigt, dass streng genommen nur drei Bundesländer grün sein dürften. Nach wissenschaftlichen Kriterien – in Österreich noch nicht erarbeitet – wären die übrigen Länder gelb bis orange.
Länder mit eigener Ampel
Oberösterreich hat ohnehin bereits seine Maßnahmen – unabhängig von der noch nicht existierenden Bundes-Corona-Ampel – beschlossen und hat die Maskenpflicht für geschlossene Räume beibehalten. Vorarlberg wiederum hat schlicht seine eigene Corona-Ampel mit eigenen Kriterien und Maßnahmen. Tirol und Vorarlberg wollen schließlich keine Trennung in Bezirke, sondern nach Tälern bewirken und agieren autark.
Kärnten ist zwar für bundeseinheitliche Kriterien, arbeitet aber seit dem Grenzstreit mit dem Gesundheitsministerium nun auch an einem eigenen Modell.
Vor allem was die Schulen betrifft, will Landeshauptmann Peter Kaiser sichtlich konkrete Festlegungen, wie Verdachtsfälle eingestuft würden.