Reparatur-Bonus „passt nicht für Elektroräder“, beschweren sich die Sporthändler in einem Offenen Brief an die Ministerin vor der Rad-Saison.
Diese Biker meinen es ernst. In einem Offenen Brief wirft der österreichische Sportfachhandel der grünen Verkehrsministerin Leonore Gewessler eine „praxisferne und geschäftsschädigende Regelung beim Reparaturbonus“ vor.
Fahrradsaison beginnt im Frühling
Im März beginnt mit dem Frühling die Fahrradsaison, dann sollten Rad-Reparaturen durchgeführt werden. Aber: „Möchten Kunden dafür den Reparaturbonus im Sportfachhandel beantragen, geht das oft nicht.“
Nur einfache Reperaturen. Auf oe24-Anfrage heißt es aus dem Ministerium: „Liegt keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik vor, darf ein E-Bike im Nebenrecht nur in einfacher Tätigkeit repariert werden (aber zum Beispiel keine Scheibenbremsen).“
Der Grund: "Eine Voraussetzung zur Beantragung eines Reparaturbonus ist, dass die Reparaturarbeiten vom Betrieb auch vorgenommen werden dürfen. Wir halten uns betreffend des Umfangs der Gewerbeberechtigung hierbei natürlich an die Auskünfte der WKÖ und des zuständigen Arbeits- und Wirtschaftsministeriums."
Betroffen seien insbesondere Betriebe mit einer reinen Handelsgewerbeberechtigung. Die Erklärung aus dem Ministerium: "Aus diesem Grund können wir nur Anträge von Betrieben genehmigen, die auch zu den entsprechenden Reparaturarbeiten berechtigt sind. Dann wird der Reparaturbonus selbstverständlich auch für E-Bike-Reparaturen ausbezahlt.“