Regierung

Facebook-User geklagt: Teilsieg für Kanzlergattin

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Kanzlergattin Katharina Nehammer hat erste Verfahren gegen Facebook-User gewonnen - mit Hilfe von Verfassungsrichter Michael Rami.

Katharina Nehammer hat einen Teilsieg vor Gericht errungen. Die Ehefrau von Kanzler Karl Nehammer hat ja Dutzenden, ja wahrscheinlich sogar Hunderten Facebook-User mit Klage gedroht, die ein gewisses Posting geteilt hatten, in dem ihr - fälschlicherweise - unterstellt wurde, sie habe bei der Maskenfirma Hygiene Austria gearbeitet. 

Zwei Prozesse vorerst gewonnen

Sind Nehammer und Rami zunächst am Landesgericht Wien abgeblitzt, so setzte der Anwalt in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Wien, ein Urteil durch, in dem festgestellt wird, dass das Posting "objektiv den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllt". (siehe Faksimile unten) Die Folge: Eine Reihe von Verfahren wandern jetzt wieder zurück an Landesgerichte - dort haben die jeweiligen Richter den "subjektiven Tatvorsatz" zu klären, also die Frage: War dem jeweiligen Facebook-User klar, dass er Nehammer möglicherweise etwas Falsches unterstellen könnte? Eines der Verfahren, so Rami  zu POLITIK LIVE habe Katharina Nehammer schon gewonnen - das Urteil sei aber nicht rechtskräftig.

Nehammer
© POLITIK-LIVE
× Nehammer

Das Oberlandesgericht gab dem Antrag von Nehammer statt 

 

Nehammer will Entschädigungen spenden

Die Story ist deswegen so brisant, weil die Kanzler-Ehefrau vermutlich Hunderten Usern, die das Posting geteilte hatten, Klagsdrohungen zukommen ließ - und sich den Verzicht auf eine Klage teuer bezahlen lassen will. Konkret verlangte Rami von den Usern 942,84 Euro an Anwaltskosten, aber auch eine "Entschädigung" von weiteren 3.500 Euro für Frau Nehammer selbst. Zusammen also 4.442,84 Euro. FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker warf dem Höchstrichter deshalb eine "Geldbeschaffungsaktion" vor". Rami  kontert hingegen, "die 3.500 Euro sind nicht einmal 10 %des gesetzlichen Höchstsatzes für derartige Fälle". Katharina Nehammer hat allerdings im Herbst verkündet, das Geld zu spenden. Bei sozial Bedürftigen werden das Geld zudem nicht eingetrieben, ließ Katharina Nehammer ausrichten.

"Viele können sich das Verfahren nicht leisten"

Genau das bezweifelt der Wr. Neustädter Anwalt Amir Ahmed von der Kanzlei Austrolaw, die  insgesamt 30 betroffene Facebook-User vertritt. Rami könne ja über die Vermögensverhältnisse der geklagten User gar nicht Bescheid wissen. In seiner Kanzlei hätten bereits User aufgegeben und die Entschädigungszahlungen geleistet: "Viele können sich so ein Verfahren einfach nicht leisten." 

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