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Rechnungshof: Gesetzesverstöße bei Asfinag und ÖBB

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Der Rechnungshof (RH) hat sich die Bauabteilungen von Asfinag und ÖBB in der Zeit von Jänner 2016 bis Mai 2019 angesehen. 

Dabei schnitten die beiden größten Infrastrukturunternehmen des Landes nicht unbedingt glorreich ab: Von 22 überprüften Vergaben mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 281,27 Mio. Euro wurde in 13 Fällen gegen das Bundesvergabegesetz verstoßen - vor allem bei der Ermittlung des Auftragswerts und bei der Wahl des Vergabeverfahrens.

Problem bei der Korruptionsprävention

   Verbesserungspotenzial gab es außerdem bei der Korruptionsprävention. Wenig überraschender Rat der RH-Prüfer: Um möglichen unlauteren Geschäftspraktiken der Auftragnehmer, wie etwa Preisabsprachen und Gebietsaufteilungen entgegenzuwirken, sollten Auftraggeber ein besonderes Augenmerk auf die Prüfung der Angebote legen. Denn die überwiegende Anzahl dieser Mängel sei darauf zurückzuführen, dass interne Regelwerke nicht eingehalten worden seien. So habe die Asfinag Bau Management GmbH sieben Prozent des Bauauftragsvolumens nicht oder nur teilweise über die Vergabeplattformen abgewickelt. Bei der ÖBB-Infrastruktur AG sei dieser Wert gar bei 23 Prozent gelegen.

Baufirmen zeigen öffentlicher Hand die kalte Schulte

   "Während die Umsätze im Bausektor zunahmen, sank die Bereitschaft der Unternehmen, an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen. Das führte unter anderem zu höheren Baupreisen", berichtet der Rechnungshof . Weiters merken die Prüfer an, dass die mangels Zuständigkeit für private Auftragnehmer allfällige Preisabsprachen nicht geprüft werden konnten.

   Und sie erinnern die beiden Staatsunternehmen daran, dass das Kartellgericht im Oktober 2021 gegen einen österreichischen Baukonzern eine Geldbuße von 45,37 Mio. Euro aussprach und eine weitere österreichischer Baufirma einer Buße von 62,35 Mio. Euro leistete. Der Rechnungshof empfiehlt "unter Abwägung des Prozessrisikos Schadenersatzansprüche gegen die betroffenen Unternehmen geltend zu machen".

Asfinag ohne Verhaltenskodex

   Etwas überraschend ist der Umstand, dass die Autobahnholding Asfinag keinen Verhaltenskodex hatte. "Und es war auch nicht vorgesehen, dass Bedienstete Compliance-Regelungen ausdrücklich zur Kenntnis nehmen müssen", so der Rechnungshof.

   Aber es gibt auch Lob vom Rechnungshof. "Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes würdigen, dass beide Konzerne noch während der Prüfung Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend Compliance und Auftragsvergaben umsetzten."
 

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