Ruf nach Qualität

Regierung will bei 24-Stunden-Betreuung nachbessern

Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will die Qualität in der 24-Stunden-Pflege deutlich verbessern. Ab Februar 2026 sollen bundesweit einheitliche und verbindliche Qualitätskriterien für Vermittlungsagenturen gelten. 

„Diese wichtigen Schritte wollen wir jedenfalls in dieser Legislaturperiode legalisieren“, betonte Schumann. Das Thema habe sie bereits in der heutigen Sitzung der Pflegeentwicklungskommission eingebracht. Gemeinsam mit den Ländern wurde vereinbart, die geplanten Maßnahmen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. In der Kommission sind Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Gemeinden und Städten vertreten.

Die Einführung klarer Qualitätsstandards ist auch im Regierungsprogramm festgeschrieben. Neben verbindlichen Kriterien für Vermittlungsagenturen geht es unter anderem um den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, die Prüfung der Tätigkeitsmöglichkeiten für Selbstständige aus Drittstaaten sowie um eine Erhöhung der Einkommensgrenze für Förderungen in der 24-Stunden-Betreuung.

Kontrolle und Transparenz

Derzeit gilt: Anspruch auf Förderung haben nur Personen, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen und deren monatliches Nettoeinkommen 2500 Euro nicht übersteigt. Für unterhaltsberechtigte Angehörige liegt die Grenze höher – Pflegegeld und Beihilfen werden dabei nicht zum Einkommen gezählt.

Zuletzt waren die Forderungen nach strengeren Kontrollen und mehr Transparenz bei den Preisgestaltungen der Vermittlungsagenturen lauter geworden. Mit den neuen Regelungen soll die Qualitätssicherung künftig einheitlich und verbindlich gewährleistet sein.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten