Am Donnerstag verkündete Bürgermeister Michael Ludwig Verordnung für alle Lokale in Wien. Auch in anderen Bundesländern gibt es jetzt Überlegungen. Was Sie darüber jetzt wissen müssen.
Ab Montag wird es eine verpflichtende Registrierung von Gästen in allen Lokalen in Wien geben. Das verkündete gestern Wiens SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig. Die Gastronomen müssen ab Montag ihre Gäste Formulare ausfüllen lassen und vier Wochen aufbewahren. Das soll im Hausrecht der Gastronomiebetriebe festgeschrieben werden. Damit soll im Infektionsfall eines Kellners oder Gastes die Kontaktnachverfolgung erleichtert werden. Diese Vorschrift soll vorerst bis Jahresende gelten.
Auch Tirol fordert die Registrierungspflicht
Damit reagiert Wiens Bürgermeister nun selbst gegen das starke Ansteigen des Infektionsgeschehens in Wien und Kritik, dass das Contact Tracing in der Bundeshauptstadt mangelhaft sei. Eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr wie in Vorarlberg, Salzburg und Tirol lehnt Ludwig hingegen derzeit weiter ab.
Der rote Bürgermeister hat sich auf die Verordnung jedenfalls mit dem Wiener Wirtschaftskammerpräsidenten (VP) Walter Ruck verständigt. Gastronomen, die sich weigern die Formulare aufzulegen, müssen mit Strafen rechnen.
Für diese Registrierungspflicht hatte sich auch bereits Tirols Landeshauptmann Günther Platter ausgesprochen. Gut möglich, dass sich jetzt weitere Bundesländer anschließen werden. Wiens SP-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hatte diese gestern früh ebenfalls gefordert, allerdings gemeint, dass er das nicht nur in Wien machen könne. Sein Chef setzte jetzt lieber auf Taten als auf Polit-Hickhack.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober hatte die Registrierungspflicht kürzlich „als zu kompliziert“ abgelehnt. In Deutschland gibt es sie freilich bereits seit Mai. Die FPÖ – die ja auch bei ihren Wahlkampfveranstaltungen nicht auf Sicherheitskonzepte setzt – ätzte jedenfalls, dass „Ludwig und Sebastian Kurz Corona-Diktatoren“ seien.