Der Immunitätsausschuss lehnt eine "Auslieferung" des Tiroler ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl ab.
Einem Ersuchen des Landesgerichts Innsbruck, die Verfolgung zu vermöglichen, wurde am Mittwoch eine Absage erteilt. Einstimmig wurde geurteilt, dass bei den von der Justiz verfolgten Aussagen Hörls ein Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit besteht.
Konkret geht es um eine Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den erstinstanzlichen Freispruch für Hörl in der Causa rund um Hörls "Sauviech"-Sager. Dabei hatte Hörl sich vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen, weil er laut Staatsanwaltschaft bei einer Veranstaltung im Jahr 2024 quasi zur vorsätzlichen Wolfs-Tötung aufgerufen haben soll. Das entsprechende Video landete im Internet.
"So ein Sauviech auftaucht"
"Und deswegen müssen wir, wenn's so weitergeht - schießen was geht, eingraben was geht und schauen wir, dass wir die gesetzlichen Voraussetzungen zusammenbringen. Und wenn nicht, muss es ein Notwehrrecht geben für jeden Bauern, genau wie beim Fuchs und Marder. Wenn so ein Sauviech auftaucht, schießen", hatte der Zillertaler bei einer Versammlung des Bauernbundes im August 2024 in Westendorf im Unterland im Vorfeld der Nationalratswahl den Zuhörern zugerufen.
Dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die Hörl unter anderem wegen einer möglichen "Vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes" als Bestimmungstäter sowie der Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung anklagte. Von diesen Vorwürfen wurde Hörl schließlich nicht rechtskräftig freigesprochen. Bevor die Berufung verhandelt werden kann, muss aufgrund der nunmehrigen Abgeordnetentätigkeit Hörls der Immunitätsausschuss befasst werden. Mit dessen Nein, ist das Verfahren quasi gehemmt.