Der Nationalrat hat Schutzzonen rund um Krankenhäuser beschlossen.
Wien. Um Behinderungen der Gesundheitsversorgung durch COVID-19-MaßnahmengegnerInnen zu verhindern, gab der Nationalrat heute mehrheitlich grünes Licht für die Möglichkeit, Schutzzonen im Umfeld kritischer Gesundheitsinfrastruktur einzurichten, wie etwa vor Krankenhäusern.
COVID-19-MaßnahmengegnerInnen hätten in den vergangenen Monaten den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen und letztlich die Gesundheit von PatientInnen gefährdet, wie aus einem Antrag der Koalitionsfraktionen hervorgeht. Damit dies künftig verhindert werden kann, soll es den Sicherheitsbehörden möglich sein, einen bestimmten Ort, an dem eine Störung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu befürchten ist, per Verordnung zur Schutzzone zu erklären, wie der Pressedienst der Parlamentsdirektion in einer Aussendung schreibt.
Die Schutzzone gilt dann für das Schutzobjekt sowie in einem Umkreis von bis zu 150 Metern. Die Sicherheitsorgane erhalten mit der Einrichtung von Schutzzonen zudem die Möglichkeit, Betretungsverbote und Wegweisungen gegen bestimmte Personen auszusprechen. Die Regelungen sollen vorerst bis Ende 2022 eingeführt werden.