Nachbar-Streit

Schweiz erteilt unseren Taxis Fahrverbot

Teilen

Ab 2011 dürfen österreichische Taxis nicht mehr nach Zürich fahren. Das betrifft vor allem Vorarlberg: Dort geht man auf die Barrikaden.

Vorarlberger Taxi- und Transportbetriebe wehren sich gegen das Verbot, ab Anfang 2011 nicht mehr gewerbsmäßig Fahrgäste vom Flughafen Zürich-Kloten abholen zu dürfen. "Das ist eine Katastrophe für ein exportorientiertes Land wie Vorarlberg", so Friedrich Lins, Spartengeschäftsführer in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Über Jahrzehnte sei es gelebte Praxis gewesen, "und es war nie ein Problem". Die Vorarlberger wollen nun gegen das Verbot auf die Barrikaden steigen.

Staatsvertrag von 1958
Die Stadt Kloten hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass das auf einem Staatsvertrag von 1958 basierende Verbot ab Anfang 2011 umgesetzt werde. Dieses untersagt Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen aus den beiden Nachbarländern - Österreich und Deutschland - das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen an Orten, die weiter als fünf Kilometer von der deutschen und zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt liegen. Die Durchsetzung der Bestimmung hatten 138 Taxifahrer am Flughafen in einer Petition eingefordert. Zürich-Kloten ist rund 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.

Laut Lins wurde der Personentransport österreichischer Fahrer von Schweizer Seite bisher akzeptiert, wenn ein entsprechender Auftrag vor Fahrtantritt in Österreich an der Grenze nachweisbar war. "Das hat der Zoll kontrolliert", erklärte Lins. Die Information der Schweizer sorgte jedenfalls für gehörige Irritation in Vorarlberg: Zahlreiche der rund 400 Taxilenker und Fahrzeugverleiher meldeten sich bei der Wirtschaftskammer.

Derartige Maßnahmen, allein aufgrund von Konkurrenzneid, lägen nicht auf dem Niveau guter zwischenstaatlicher Beziehungen, so Lins, der bereits Briefe an Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V), an das Bundeskanzleramt, das Verkehrsministerium und die österreichische Wirtschaftskammer mit der Bitte um Intervention aufgesetzt hat. "Dieses Vorgehen stellt viele vor schwerwiegende Probleme", betonte Lins. Ein Vorarlberger Industrieller dürfe sich etwa von einem Chauffeur noch zum Flughafen fahren lassen, aber nicht mehr abholen. Massiv betroffen seien die Textil- und Metallindustrie mit ihren internationalen Kunden und natürlich der Tourismus.

"Ersessenes Recht"
Zunächst gelte es nun zu prüfen, ob durch die jahrzehntelange Praxis nicht ein ersessenes Recht bestehe. Zum zweiten werde man sich Gegenmaßnahmen überlegen, kündigte Lins an. Immerhin werde der Flughafen Zürich-Kloten in Industrie, Handel und Tourismus seit langem als Vorarlberger "Groß-Heimatflughafen" angesehen und auch entsprechend als An- und Abreiseplatz beworben. "Wenn hier auf stur geschaltet wird, wird man das alles hinterfragen müssen", erklärte Lins, der sich vorstellen könnte, etwa Anflugrechte infrage zu stellen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten