Verurteilte Vergewaltiger, Zuhälter, Kinderschänder und Konsumenten von Kinderpornografie landen in der Datei.
Die im Regierungspakt vereinbarte Sexualstraftäterdatei soll bis Ende 2008 installiert werden. Bis dato steht das Konzept: Wer wegen Vergewaltigung, Zuhälterei, Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt worden ist, soll in der Datenbank mit Name, Aufenthaltsort und Geburtsdatum erfasst werden. Auch Foto, DNA und Fingerabdrücke werden gespeichert - sowie die Tat.
Unterschiedliche Schwere
Vermerkt wird die Tat samt
Gefährdungseinschätzung anhand einer dreistufigen Skala. Bei schweren
Delikten oder Wiederholungstätern sollen die Daten lebenslang gespeichert
werden. Je nach Risikopotenzial könnte man in anderen Fällen eine Streichung
überlegen.
Nur für die Exekutive
Die Informationen werden laut
Innenminister Günther Platter nicht öffentlich gemacht und dienen primär der
Sicherheitsbehörde. Die Polizei soll Zugriff auf die Daten haben, bei
Vorfällen im Familienkreis soll auch die Jugendwohlfahrt verständigt werden.
Anhand des Konzepts will Platter jetzt mit dem Justiz-, dem Familien- und dem Bildungsministerium verhandeln. Beschlüsse werden im kommenden Frühjahr getroffen und sollen bis Mitte bzw. Ende 2008 umgesetzt werden.
Härtere Maßnahmen
Platter will neben der Datenbank
ein Berufsverbot für Kinderschänder, damit Täter nie wieder beruflich mit
Minderjährigen in Kontakt kommen.
Weiters plädiert er für höhere Strafen: Eine Straftat mit einem Jahr Haft für schweren Missbrauch von Unmündigen scheint dem Minister zufolge bereits nach drei Jahren nicht mehr im Strafregister auf und ist nach fünf Jahren getilgt. Das will Platter abstellen. Außerdem spricht er sich für eine Meldepflicht von Sexualstraftätern aus.