Teil des "Anti-Terror-Pakets"

Sharia-Verbot in Österreich: Keine Gnade für ''Sittenwächter''

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Die Regierung präsentierte ein Gesetz gegen religiösen Extremismus.

 

Die Regierung hat im Ministerrat den ersten Teil ihres „Anti-Terror-Pakets“ konkretisiert. Angekündigt wurde es, nachdem ein Islamist in Wien am 2. November vier Menschen ermordet hatte und dann erschossen wurde.

  • Keine Präventivhaft. Die diskutierte „Präventivhaft“ für terroristische Straftäter kommt nicht.
  • Fußfessel fix. Verurteilte Terroristen werden jetzt nach ihrer Haftentlassung elektronisch überwacht.
  • Straftatsbestand. Statt ­gegen den „politischen Islam“ kommt eine Strafbestimmung gegen religiösen Extremismus. Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) sagte: „Das zielt auf alle ab, die den demokratischen Rechtsstaat durch eine religiöse Weltordnung ersetzen wollen. Es wird keine Sharia-Gerichte in Österreich geben. Sittenwächter, welche Leute auf den Straßen terrorisieren, werden mit den härtesten Mitteln des Rechtsstaates gestraft.“
  • Geldhahn abdrehen. Die letzten Schlupflöcher der Auslandsfinanzierung für religiösen Extremismus – etwa über Vereine – sollen gestopft werden. Prediger aus dem Ausland werden überprüft.
  • n Symbole, auch die der Identitären, werden verboten.
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