Rund 500 Millionen sollen durch vermögensbezogene Steuern kommen.
„Klassische“ Vermögenssteuern konnte die ÖVP zwar abwehren, aber in der Steuerreform sind einige Maßnahmen inkludiert, die Besserverdiener und Millionäre trotzdem treffen.
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- Immobilienertragssteuer: Diese steigt für Zweit- und Drittwohnsitze von derzeit 25 auf 30 Prozent an.
- 55 Prozent Spitzensteuer: Ab einem Jahreseinkommen von einer Million Euro brutto muss man künftig 55 statt der bisherigen 50 Prozent Steuer zahlen.
- Grunderwerbssteuer: Der Steuersatz für „unentgeltliche Übertragungen“, also Schenkungen und Erbschaften, für Grundstücke ab 300.000 Euro wird von zwei auf 3,5 Prozent angehoben. Zudem wird er in Zukunft vom tatsächlichen „Verkehrswert“ und nicht mehr vom bisherigen (niedrigeren) Einheitswert berechnet.
- Kapitalertragssteuern: Diese werden bei Dividenden und Aktiengewinnen von 25 auf 27,5 Prozent angehoben.
- Steuerabschreibungen: Sie werden Unternehmer und Arbeitnehmer betreffen: Die Absetzbarkeit von betrieblichen Gebäuden wird eingeschränkt. Dienstautos, die privat verwendet werden, werden künftig höher besteuert.
- Sozialversicherung: Kraft einer „Sonderanpassung der Höchstbeitragsgrundlage“ werden Arbeitnehmer ab 4.650 Euro brutto im Monat künftig 100 Euro mehr zahlen.
- Mehrwertsteuer: Diese soll bei Antiquitäten, Konzert- und Opernkarten künftig von zehn auf 12,5 Prozent steigen.