Auch Asylwerber, die bereits Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben, sollen nur auf Saisonstellen vermittelt werden.
Das Sozialministerium hat in einer Anweisung an das AMS die Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber, die bereits Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben, eingeschränkt. Auch diese sollen nur auf befristete Beschäftigungen in den Saisonbranchen Landwirtschaft und Tourismus vermittelt werden. Bisher war in diesen Fällen laut Ministerium auch eine Vermittlung auf andere Stellen möglich.
Betroffen ist nur eine extrem kleine Personenzahl, da der Arbeitsmarktzugang für Asylwerber grundsätzlich sehr restriktiv geregelt ist. So durften sie schon bisher nur in bestimmten Bereichen wie der Saisonarbeit tätig werden und das auch nur in eingeschränkten Zeiträumen. Die nun vorliegende Anweisung an das Arbeitsmarktservice (AMS) betrifft nur jene Asylwerber, die bereits durch vorangegangene Tätigkeiten (wie etwa Saisonarbeit oder ein Lehrverhältnis) Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben und in Folge auch auf andere Stellen vermittelt werden hätten können, so das Sozialministerium.
Auf offene Saisonstellen vermitteln
Das AMS wurde angewiesen, "Asylwerber, die aus ihrer bisherigen Beschäftigung einen Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben, wieder auf offene Saisonstellen in der Landwirtschaft und im Tourismus zu vermitteln und die dafür erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen auch von Amts wegen zu erteilen", so ein Sprecher des Sozialministeriums gegenüber der APA. "Vor dieser Anweisung war auch eine Vermittlung auf andere Stellen möglich", heißt es vom Sprecher des Sozialministeriums, Marko Knöbl, zur APA.
Die Anweisung des Sozialministeriums, die der APA vorliegt, wurde am 24. Oktober 2018 erteilt.