Wegen späterem Pensionsantritt

Sparpaket: AMS erwartet Anstieg der Arbeitslosigkeit

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AMS-Vorstand Johannes Kopf schlägt Alarm: Es wird mehr Arbeitslose geben.

Der mit dem Sparpaket angepeilte Anstieg des tatsächlichen Pensionsantrittsalters wird zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Diese Einschätzung traf AMS-Vorstand Johannes Kopf Montagmittag. Betroffen sein würden davon aber weniger ältere Arbeitnehmer als Jüngere. Eine dramatische Entwicklung erwartet Kopf nicht. Immerhin habe man rund 600 Millionen für Arbeitsmarktmaßnahmen zusätzlich zur Verfügung und es sei erwiesen, dass mehr Potenzial an Arbeitskräften auch zu mehr Beschäftigung führe.

Das Arbeitsmarktservice ist vom Sparpaket gleich auf mehreren Ebenen betroffen. So wird die Zugangsmöglichkeit zur Korridorpension schrittweise erschwert. Statt 37,5 Versicherungsjahren wird man künftig 40 brauchen, um schon in die Frühpension zu kommen. Die Folge: der Pensionsantritt wird sich für viele nach hinten schieben, die Betroffenen bleiben am Arbeitsmarkt. Gleiches gilt für den schon beim letzten Sparpaket fixierten erschwerten Zugang zur Hacklerregelung, der ab 2014 wirksam wird.

Die Arbeitslosenversicherung belasten werden auch statistische Maßnahmen. Durch die Umwandlung der befristeten I-Pension für Unter-50-Jährige in ein Reha-Geld wandert die Zuständigkeit ins AMS. Zudem wird der Pensionszuschuss, der bei einem Antrag auf I-Pension ausgezahlt wird, de facto abgeschafft, wodurch Betroffene wieder als Arbeitslosensleistungs- oder Krankengeld-Bezieher gezählt werden.

Da der Begutachtungsentwurf mit den detailierten Maßnahmen erst kommende Woche vorliegen wird, wollte Kopf vorerst nicht einschätzen, wie viele Arbeitslose zusätzlich drohen. Klar sei aber, dass bei einem größeren Potenzial an Beschäftigten auch Auswirkungen am Arbeitsmarkt entstünden. Zu zwei Drittel würde das Überangebot durch zusätzliche Beschäftigung abgefangen, einem Drittel drohe die Arbeitslosigkeit. Das treffe aber erfahrungsgemäß nicht die älteren Arbeitnehmer, die jetzt noch länger auf die Pension warten müssten, sondern Jüngere, die keine Jobs fänden.

Diese Rechnung gilt freilich nur für jene Gruppe, die aufgrund des schwierigeren Pensionsantritts am Arbeitsmarkt bleibt. Die künftigen Reha-Geld-Bezieher würden wohl schwerer am Arbeitsmarkt zu integrieren sein. Wie weit die Umqualifizierung erfolgreich sei, werde einerseits von der jeweiligen Motivation und andererseits von der Kreativität der AMS-Maßnamen abhängen, meint Kopf.

Als positiv sieht der AMS-Vorstand in dem Zusammenhang, dass dem Arbeitsmarktservice etwa 600 Millionen für Aktiv-Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden (150 Millionen fließen noch dazu in die Altersteilzeit). Genützt werden sollen die etwa für einen deutlichen Ausbau der Eingliederungsbeihilfen. Das System dahinter ist, dass Arbeitgeber Lohn-Zuschüsse erhalten, wenn sie schwer vermittelbare "Klienten" des AMS anstellen. Diese Beihilfen gibt es im Normalfall ein Jahr, möglich sind sie bis zu zwei Jahre. Das AMS stützt dabei den Lohn üblicherweise mit Zuschüssen von 10 bis 30 Prozent, in Ausnahmefällen sogar komplett.

In erster Linie als finanzielle Maßnahme sieht Kopf den so genannten "Arbeitsmarktbetrag", bei dem Unternehmer verpflichtet werden, bei Beendigung eines Dienstverhältnisses durch Dienstgeber-oder einvernehmliche Kündigung 110 Euro zu bezahlen. Immerhin würden bis 2016 unter diesem Titel 203 Millionen Euro erwartet. Einen Beschäftigungseffekt erwartet der AMS-Vorstand nur für die "kleine Personengruppe", die unter einer Woche arbeitslos ist. Eingeführt wurde diese Abgabe in erster Linie, da es auch außerhalb der Saisonbranchen zunehmend üblich wurde, bei Auftragsschwankungen Dienstnehmer für einige Tage zu kündigen und damit die Kosten auf die Arbeitslosenversicherung zu verlagern.

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