Strafrecht

SPÖ drängt auf Strafen fürs "Grapschen"

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Justizsprecher Jarolim fordert außerdem eine "Beweislastumkehr".

Die SPÖ drängt weiter darauf, sexuelle Belästigungen wie "Po-Grapschen" als ein Delikt im Strafrecht zu verankern. Justizsprecher Hannes Jarolim verwies darauf, dass ja auch Delikte gegen die Ehre (wie Beleidigung oder üble Nachrede) im Strafrecht verankert sind. Er könne sich das "Po-Grabschen" und ähnliche Delikte als "Tatbestand im Rahmen der Delikte gegen die Ehre" vorstellen - "überall dort, wo wer berührt wird entgegen seiner Intention".

Verankerung im Strafrecht
Justizministerin Beatrix Karl (V) hatte ja Ende Jänner erklärt, sie finde eine derartige Verankerung im Strafrecht "nicht notwendig"; es gebe bereits jetzt rechtliche Konsequenzen fürs "Po-Grapschen", und zwar sowohl im Verwaltungs- als auch im Zivilrecht.

Dieses Argument lässt Jarolim nicht gelten: "Ich glaube, dass ein Schlag am Hintern durchaus höher anzusetzen ist als Beleidigung." Ob eine Verankerung im Strafgesetzbuch als Offizialdelikt (bei dem die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden muss) oder im Rahmen einer Privatanklage ablaufen soll, ist Jarolim nicht so wichtig.

"Beweislastumkehr"
Er wünscht sich jedenfalls auch eine "Beweislastumkehr": Der Beschuldigte soll beweisen können, dass seine Handlung nicht gegen den Willen des Opfers gerichtet war. Damit soll unbegründeten Anschuldigungen entgegen getreten werden können. Nicht gelten soll dies für Fälle, wo ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Er lade die ÖVP ein, seinem Anliegen zu folgen - und sich damit auch der Position der ÖVP-Frauen anzuschließen, so Jarolim mit Blick auf eine Äußerung der Chefin der ÖVP- Frauen, Dorothea Schittenhelm. Diese hatte letzte Woche im ORF-Radio gefordert, Po-Grapschen müsse ins Strafrecht aufgenommen werden und ernste juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

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