Wegen Wahhlkampf 2017

SPÖ soll 30.000 Euro Strafe zahlen

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SPÖ hatte Wahlkampfkostengrenze um 383.000 Euro überschritten

Die SPÖ soll für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze 2017 eine 30.000 Euro Geldbuße bezahlen. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt am Mittwoch veröffentlicht. Damit hat der Senat den möglichen Strafrahmen zu 80 Prozent ausgeschöpft.
 
Die SPÖ hatte die für die letzten 82 Tage vor dem Urnengang geltende Sieben-Millionen-Euro Grenze 2017 um 383.429,95 Euro überschritten, wofür maximal 38.000 Euro Strafe möglich gewesen wäre. Die SPÖ hat nun vier Wochen Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid zu berufen.
 

800.000 Euro Strafe für die ÖVP

Die ÖVP war vom Senat schon Mitte Jänner wegen überhöhter Wahlkampfkosten 2017 verurteilt worden. Auch hier wurde der Strafrahmen zu 80 Prozent ausgeschöpft. Die Strafe gegen die Kanzlerpartei fiel aber mit 800.000 Euro ungleich höher aus, weil diese die Kostengrenze mit Ausgaben von 12,96 Mio. Euro regelrecht gesprengt hatte. Auch die FPÖ erwartet für ihre 10,7 Mio. Euro Wahlkampfausgaben 2017 eine höhere Strafe. Die Entscheidung darüber steht aber noch aus.
 
Noch nicht entschieden hat der Senat über die Causa Seegrundstücke: Das Land Oberösterreich hat der Sozialistischen Jugend für ihr Europacamp am Attersee nämlich ein Grundstück für einen nur symbolischen Pachtzins von 1,82 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Der Rechnungshof sieht in der Differenz zum Marktpreis (bis zu 278.000 Euro) eine unzulässige Parteispende des Landes und hat die Causa angezeigt.
 
Die ÖVP wurde in einem ähnlichen Fall zu 80.000 Euro Strafe verurteilt. Hier ging es um ein an die Junge Volkspartei (JVP) verpachtetes Grundstück am Mondsee. Die Causa Attersee ist nach Angaben des Senats aber noch nicht entscheidungsreif. Auch über weitere gegen die SPÖ erhobene Vorwürfe - etwa betreffend möglicherweise unzulässiger Parteispenden rund um die Organisation des Donauinselfestes - wird später entschieden.
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