"Sei nicht wie ..."

SPÖ sorgt mit Postings gegen ÖVP für Wirbel

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Die ÖVP spricht von Dirty Campaigning. Die SPÖ beschuldigt die ÖVP der Zensur.

Im Vorarlberger Landtag ist die Stimmung schwer angeschlagen. Die SPÖ war am Mittwoch mit ihrem Antrag auf „Ehe für alle“ abgeblitzt. Daraufhin reagierten die Sozialdemokraten mit einem Facebook-Posting, das jetzt für Wirbel sorgt.

Darin beschuldigen sie einzelne ÖVP-Mandatare, die gegen die „Ehe für alle“ stimmten der Diskriminierung. „Christian ist Landtagsabgeordneter der ÖVP. Christian hat heute gegen die Ehe für alle gestimmt. Christian trägt dazu bei, dass viele Menschen diskriminiert werden. SEI NICHT WIE CHRISTIAN!“, heißt es beispielsweise auf einem Bild, das Christian Gantner von der ÖVP zeigt.

Die Vertreter der Vorarlberger Volkspartei fanden das aber wenig lustig. Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) kritisierte die Aktion scharf und sprach davon, dass die „Würde des Landtags beschädigt“ worden sei. Er zitierte die SPÖ für Montag zu einer Aussprache. Das berichtet der ORF online.

SPÖ schlägt zurück: Kompetenzen überschritten

Dies ließen sich die Sozialdemokraten nicht gefallen. Sie wollen sich nicht wie „Schüler vorladen“ lassen und kündigen an, nicht zu erscheinen. Zudem habe der Landtagspräsident mit dieser Kritik klar seine Kompetenzen überschritten und sich als einfacher ÖVP-Mandatar enttarnt. Das Verhalten könne man durchaus als versuchte Zensur verstehen, sagte SPÖ-Landesobfrau Gabriele Sprickler-Falschlunger.

ÖVP: Das ist Dirty Campaigning!

Als Konter wirft die ÖVP Vorarlberg den Kollegen nun Dirty Campaigning vor. Es würde deutlich werden, dass dies „für die Sozialdemokratie in der politischen Auseinandersetzung zur Regel wird. Tal Silberstein ist in Vorarlberg angekommen“, sagt ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Die Behauptung, dass ÖVP-Abgeordnete andere Menschen diskriminieren würden, sei zu viel.

VfGH entscheidet

Dass die österreichische Regelung sehr wohl diskriminierend ist, könnte allerdings demnächst der Verfassungsgerichtshof (VfGH) feststellen. Im Oktober hat er eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft vorsehen. Grundlage ist, dass (auch aufgrund von VfGH-Urteilen) gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen mittlerweile weitgehend gleichgestellt sind, dennoch aber unterschiedliche Rechtsinstitute weiterbestehen. Dies könnte eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung sein, so die Argumentation

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