Die Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Innenministeriumsaffäre vom Mittwoch hat strafrechtliche Konsequenzen.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet. Das gab Behördensprecherin Michaela Schnell am Freitagnachmittag bekannt.
Verfahren gegen unbekannt
Das Verfahren wird formal gegen
unbekannte Täter geführt. Aus den Umständen ist aber klar, dass sich der
Verdacht jedenfalls gegen Mitglieder des U-Ausschusses richtet.
"Wie wir vorgehen und wie die konkreten Ermittlungsschritte aussehen, wird von unserer Seite nicht öffentlich kommuniziert", sagte Schnell. Man wolle auf jeden Fall herausfinden, wer während bzw. nach der nicht-medienöffentlichen Anhörung im U-Ausschuss Pressevertretern Details anvertraut hatte, die Staatsanwalt Peter Gildemeister - er leitet die Ermittlungen in der Causa Innenministerium - in seiner Befragung zu Protokoll gegeben hatte.
Einleitung von Strafverfahren
Gildemeisters Angaben zufolge soll
die Anklagebehörde rund um Vorgänge im Innenressort unter der mittlerweile
verstorbenen früheren Ministerin Liese Prokop (V) in mehreren
Vorhabensberichten die Einleitung von Strafverfahren gegen den ehemaligen
Chef des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, Doris Ita, die Ex-Frau des
ehemaligen Prokop-Kabinettschefs Philipp Ita, den mittlerweile suspendierten
und wegen Amtsmissbrauchs in erster Instanz abgeurteilten Wiener
Landespolizeikommandanten Roland Horngacher sowie den Haidinger-Vertrauten
Gerhard Schneider vorgeschlagen haben.
Widersprüchliche Aussagen Haidinger
Als Begründung für diese
Vorgehensweise soll Gildemeister auf die "widersprüchliche Aussagen"
Haidingers verwiesen haben. Keine Schritte sollen seinen Aussagen zufolge
gegen Prokops Ex-Kabinettsmitarbeiter Bernhard Treibenreif und Andreas Pilsl
gesetzt werden. Haidinger hatte den Kabinettsmitarbeitern vorgeworfen, ihn
aufgefordert zu haben, Wahlkampfmunition gegen die SPÖ zu beschaffen.
Bei der Staatsanwaltschaft zeigte man sich empört, dass diese der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Absichten, die überdies noch der Genehmigung seitens der Oberstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums bedürfen, den Weg an die Öffentlichkeit fanden. Gildemeister hätte die an ihn gerichteten Fragen in der Überzeugung beantwortet, "dass diese Antworten den raum nicht verlassen", hieß es.