Die Staatsanwaltschaft will gegen Ex-BK-Chef Haidinger, Ita, Schneider und Horngacher ein Strafverfahren einleiten.
Der Leiter der Soko zur Innenministeriumsaffäre, Elmar Marent, verwies bei seiner Anhörung auf "divergierende Aussagen" von - unter anderen - Ex-BK-Chef Herwig Haidinger. Auf die Frage, wieso sich die Erhebungen der Staatsanwaltschaft zu den Korruptionsvorwürfen mittlerweile nur auf "vier Personen" konzentrieren, erklärte er sinngemäß, dass bei diesen auf Grund deren widersprüchlicher Äußerungen der Tatverdacht der Verleumdung bzw. der falschen Zeugenaussage überprüft werden müsse.
Verfahren gegen Haidinger
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt die
Einleitung von Verfahren gegen Haidinger, Doris Ita, Haidingers Vertrauten
Gerhard Schneider und den früheren Wiener Landespolizeikommandanten Roland
Horngacher. Ermittlungen gegen den ehemaligen Kabinettschef des
Innenministeriums Philipp Ita sollen hingegen eingestellt werden. Keine
rechtlichen Schritte sollen auch gegen die Ex-Kabinettsmitarbeiter der
ehemaligen Innenministerin Liese Prokop (V) Bernhard Treibenreif und Andreas
Pilsl gesetzt werden. Das war nach der vertraulichen Befragung von
Staatsanwalt Peter Gildemeister in die Öffentlichkeit durchgesickert.
Über 1.000 Seiten an Protokollen habe er mit seinem Team durchgearbeitet, erläuterte Marent die Vorgangsweise der Kommission. Dabei habe man sich ausschließlich auf die 27 Fragen konzentriert, mit deren Durchleuchtung Staatsanwalt Gildemeister ihn beauftragt habe, so Marent. Ziel sei es gewesen, zu den Themenbereichen entsprechende Beweislagen zu schaffen, die dann von den Gerichten strafrechtlich zu beurteilen seien.
Kein Urteil
Er selbst wollte kein Urteil abgeben. Der Beamte
verwies aber darauf, dass auch die falsche Beweisaussage vor der Polizei
strafbar sei. Fällen, wo unterschiedliche Aussagen vorliegen, habe die
Kommission daher aufgezeigt um eine strafrechtliche Überprüfung zu
ermöglichen, so Marent. Nach rund einer dreiviertel Stunde wurde die Sitzung
wieder für vertraulich erklärt und die die dünn besetzte Öffentlichkeit
ausgeschlossen. Nach Marents Anhörung wird die Sitzung geschlossen