Dem BZÖ-Abgeordneten ist die 15.000 Euro-Diversion viel zu wenig. Er ortet eine "inakzeptable Zwei-Klassen-Justiz".
Scharfe Kritik am Ausgang des Strafverfahrens gegen Rainhard Fendrich übt Ewald Stadler. Der BZÖ-Justizsprecher ortete eine "inakzeptable Zwei-Klassen-Justiz". "Jeder normale Bürger hätte als einschlägig Vorbestrafter mit seltsamen Ausreden für Falschaussagen eine Verurteilung mit einer saftigen Strafe erhalten", meinte er.
Für "einen reichen Mann wie Fendrich" sei die mit der Diversion verknüpfte Geldbuße von 15.000 Euro "eine Verhöhnung der Bevölkerung. Bei 15.000 Euro sitzt Fendrich in seiner Finca auf Mallorca und hält sich wahrscheinlich den Bauch vor Lachen", vermutete Stadler. Er kündigte eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (VP) an, "um zu erfahren, wie das Ministerium zum Promi-Bonus vor Gericht steht".
Keine Reaktion auf Stadler
Für die Justiz ist Stadlers Kritik
nicht nachvollziehbar. "Erstens weist Herr Fendrich keine einschlägige
Vorstrafe auf. Die Vorverurteilung nach dem Suchtmittelgesetz ist nicht als
solche zu werten. Zweitens ist für eine Diversion kein Geständnis
notwendig", gab Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien,
zu bedenken. Inhaltlich wollte sich der Behördensprecher nicht zu Stadlers
Wortmeldung äußern.
Zumindest im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien wird offenbar der Großteil aller Verfahren wegen falscher Zeugenaussagen diversionell erledigt, bevor überhaupt eine Gerichtsverhandlung angesetzt wird. Die Staatsanwaltschaften bieten in diesen Fällen gemäß § 198 Strafprozessordnung (StPO) den Betroffenen bei hinreichend geklärtem Sachverhalt den Rücktritt von der Strafverfolgung an, sofern ihre Bestrafung nicht notwendig erscheint.
Gericht kann Diversion vorschlagen
Akzeptieren die Betroffenen
das vorgeschlagene Bußgeld, eine gemeinnützige Leistung oder einen
Tatausgleich, gilt die Strafsache als erledigt. Im Fall Fendrich hat die
Staatsanwaltschaft demgegenüber das Einbringen eines Strafantrags für nötig
gehalten. Nach § 199 StPO kann jedoch auch das Gericht eine Diversion
vorschlagen. Im konkreten Fall machte Richterin Patrizia Kobinger-Böhm am
Donnerstag davon Gebrauch. Die zuständige Staatsanwältin war damit
einverstanden.
"Wir warten jetzt auf die Beschlussausfertigung des Gerichts. Theoretisch wäre es möglich, dagegen ein Rechtsmittel einzulegen", gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft bekannt. Justizinsider halten es allerdings für ausgeschlossen, dass es dazu kommen wird