vlcsnap-2020-09-22-11h40m41s821.png

Reaktion auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Strache: "Erneut Ibiza-Vorwürfe in Luft aufgelöst"

Teilen

Erste Reaktion von Wien-Wahl-Kandidat HC Strache auf das Aus des Ermittlungsverfahrens zu den Parteispenden: "Die Verleumdungs-Konstruktionen brechen zusammen." Und er attackiert FPÖ-Chef Nepp.

"Man liebt den Verrat, aber nicht die Verräter. Die Rechnung erhalten sie am Wahltag", wettert Heinz-Christian Strache gegen seine früheren Parteikameraden.  Diese nennt er wörtlich "falsche Freunde und Mitläufer der Nepp-FPÖ". Der FPÖ-Obmann hätte ihn "schäbig verraten und verleumdet".

Und Heinz-Christian Strache fasst auch zusammen, was bisher gegen ihn vorgebracht worden ist und sich anschließend als "Flop" (Zitat) gezeigt hätte. Das "Ibiza-Manipulations-Video" hätte in voller Länge ganz anders die Gesamtsituation dargestellt als der nur fünf Minuten lange Zusammenschnitt der Veröffentlicher im Mai 2019. Die Kritik an seinem Wohnsitz sei ebenfalls unberechtigt gewesen. "Alles war legal und korrekt." Dann ist jetzt auch noch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts von Parteispendenzahlungen über parteinahe Verein eingestellt worden. Dazu Strache: "Auch bei der sogenannten ,Spesenaffäre' wird dieser kriminell konstruierte Faden der Ibiza-Bande und mancher intriganter ehemaliger Mitstreiter bald reißen."

Weitere Ermittlungen in Casino-Causa

Was Heinz-Christian Strache aber nicht in seinem Statement erwähnt: Es laufen noch weitere Ermittlungsverfahren der Justiz in der Casinos-Causa (Postenbesetzungen) und zu einem angeblichen Gesetzeskauf für Privatspitäler. Bei den Ermittlungen zum oft vorgeworfenen Spesenbezug könnte es jedoch eine überraschende Wende geben. So könnten beide Seiten - Bundes-FPÖ und Strache - Interesse an einer Diversion haben. Gemeint ist, dass die Staatsanwaltschaft auf ein Strafverfahren und einen öffentlichen Prozess verzichtet, wenn der Beschuldigte einen gewissen Geldbetrag bezahlt (§ 200 Strafprozessordnung) und für Tatausgleich (§ 204 Strafprozessordnung) sorgt.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten