Edtstadler für "tätige Reue"

Strafen: Raus-Impfen für Verweigerer

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Impfpflicht: Verweigerer können Strafe entgehen – sie können sich rausimpfen.

Wien. Am Donnerstag, spätestens Freitag soll das Gesetz für die Impfpflicht vorliegen. Wie ÖSTERREICH berichtete, sollen ab 15. Februar Impfeinladungen verschickt werden – ab 15. März soll es dann die ersten Strafen setzen.

Geplant sind bis zu 600 Euro, die bis zu vier Mal im Jahr verhängt werden können. Verfassungsministe­rin Karoline Edtstadler, die auf ÖVP-Seite verhandelt, lockt schwankende Impfverweigerer mit einem Goodie: Lassen sie sich nach einer Bestrafung doch noch impfen, könnte ihnen die Strafe erlassen werden. „Hier könnte das Prinzip der ,tätigen Reue‘ gelten. Uns geht es ja um die Hebung der Impfquote“, so Edtstadler im ORF-Report.

Ärzte wollen nicht allein entscheiden. Noch heftig gerungen wurde um die Frage, wer Atteste zur Impfbefreiung ausstellen soll. Laut Erstentwurf würde das jeder Kassenarzt tun dürfen, was Ärztekammer-Chef Thomas Szekeres aber ablehnte: „Wir geraten massiv unter Druck gewisser Patienten.“ Nur Chef- und Amtsärzte sollten Atteste ausstellen dürfen.

Fix ist, dass eine konkrete Liste von Krankheiten kommt, wegen denen man sich von der Impfung befreien lassen kann, dazu soll zum Beispiel Multiple Sklerose gehören.

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