Richtlinie verletzt

Teilzeitarbeit: EU mahnt Österreich

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Der Grund ist die unterschiedliche Behandlung im öffentlichen Dienst.

Die EU-Kommission hat Österreich wegen der unterschiedlichen Behandlung von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit befristeten Dienstverträgen gegenüber vollzeitbeschäftigten Kollegen im öffentlichen Dienst gemahnt. In der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wird das Bundesland Tirol aufgefordert, keine Schlechterbehandlung zuzulassen. Österreich muss innerhalb von zwei Monaten dem Verlangen der Brüsseler Behörde nachkommen, andernfalls kann die Kommission Klage vor dem EuGH erheben.

Richtlinie
In der Richtlinie zu Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträge geht es darum, dass Teilzeitbeschäftigte bzw. befristet beschäftige Arbeitnehmer in ihren Beschäftigungsbedingungen nur deswegen, weil sie teilzeitbeschäftigt sind bzw. weil für sie ein befristeter Arbeitsvertrag oder ein befristetes Arbeitsverhältnis gilt, gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten bzw. Dauerbeschäftigten nicht schlechter behandelt werden dürfen, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.

Kritik
Diesen Schutz gewährt Tirol jedoch Teilzeitbeschäftigten, die weniger als zwölf Stunden pro Woche beschäftigt werden, und befristet Beschäftigten, deren Vertrag eine Laufzeit von weniger als sechs Monaten hat, nicht, kritisiert die Kommission. Das Tiroler Landesvertragsbedienstetengesetz vom 8. November 2000 schließt diese Arten der Beschäftigung vom Diskriminierungsschutz der Richtlinie und der Rahmenvereinbarung aus. Die Kommission verlangt, dass diese Beschäftigten ebenfalls in den Genuss des im EU-Recht vorgesehenen Diskriminierungsschutzes kommen.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Beschwerde der AK Tirol.

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