Kärntner Asylpolitik

Tschetschenen-Abschiebung war rechtens

Teilen

Laut Verwaltungsgerichtshof kann dem Land Kärnten keine verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt vorgeworfen werden.

Einer der straffälligen Asylwerber, der im Juli 2008 vom verstorbenen BZÖ-Landeshauptmann Jörg Haider nach Traiskirchen in Niederösterreich überstellt worden war, ging mit seiner Beschwerde bis in die letzte Instanz. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun den Bescheid vom Unabhängigen Verwaltungssenat: Demnach ist dem Land Kärnten keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vorzuweisen. Das meldet die Kärntner Landesregierung.

"Vorbildhafte Asylpolitik in Kärnten"
"Dieses Urteil des UVS bestätigt das richtige Vorgehen von Haider. Kärnten wird diese Politik weiter konsequent fortsetzen. Wir werden es nicht zulassen, dass Rechtsbrecher unser Rechtssystem missbrauchen", freut sich der nunmehrige BZÖ-Landeshauptmann Gerhard Dörfler über den Bescheid. Die Bestätigung dieses Bescheides unterstreicht einmal mehr, dass die vorbildhafte Asylpolitik von Kärnten auch bei den Höchstgerichten Anerkennung findet.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.