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Wegen Tatbegehungsgefahr

U-Haft für Ex-Ministerin Karmasin beantragt

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Die WKStA hat wegen Tatbegehungsgefahr  die U-Haft beantragt.

Der am Mittwoch festgenommenen Meinungsforscherin und früheren ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin droht die U-Haft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Wiener Landesgericht für Strafsachen einen entsprechenden Antrag eingebracht, teilte eine WKStA-Sprecherin Freitagmittag der APA mit. Als Haftgrund werde Tatbegehungsgefahr angenommen.

Darüber hinaus hielt sich die Behördensprecherin bedeckt. "Welche Erwägungen zu diesem Schritt geführt haben, können wir nicht bekannt geben", sagte sie. Die Entscheidung, ob die Meinungsforscherin, die im Dezember 2013 auf einem ÖVP-Ticket in die rot-schwarze Regierung unter Kanzler Werner Faymann (SPÖ) aufgenommen wurde, tatsächlich in U-Haft kommt, fällt noch am Freitagnachmittag.

Entscheidung am Nachmittag

Der für die Haftfrage zuständige Richter hat für 14.00 Uhr einen Termin anberaumt, hatte zuerst der "Kurier" berichtet. Dieser Termin war allerdings "vorsorglich" anberaumt worden, "für den Fall, dass ein U-Haft-Antrag gestellt wird", erläuterte Gerichtssprecherin Christina Salzborn gegenüber der APA. Mediale Berichte, die ab Donnerstagabend einen U-Haft-Antrag kolportiert hatten, waren insofern verfrüht, als zu diesem Zeitpunkt noch kein solcher vorlag.

In der Festnahmeanordnung der WKStA waren als Haftgründe Tatbegehungsgefahr und Verdunkelungsgefahr angeführt worden. Letzteres wird jetzt nicht mehr geltend gemacht. Weshalb dieser Haftgrund weggefallen sei, wollte die WKStA gegenüber der APA nicht begründen.

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