3 Monate bedingt

Urteil gegen FPÖ-Winter bestätigt

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Die FPÖ-Abgeordnete war zu einer Geld- und einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Sie wurde wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt worden.

Die Berufsverhandlung im Fall Susanne Winter, die im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als "Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis" bezeichnet hatte, hat am Mittwoch in Graz mit der Bestätigung des Strafausmaßes in erster Instanz geendet. Zwei der "strafgebenden Fakten" wurden jedoch fallengelassen. Der Vorsitzende Richter Erwin Schwentner begründete die Entscheidung damit, dass auch die anderen Delikte "derartig schlimm" seien, dass diese allein für die Strafe reichte.

3 Monate bedingt
Winter war im Jänner 2009 am Straflandesgericht Graz wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die FPÖ-Abgeordnete war damals in Berufung gegangen. Bei der Verhandlung am Mittwoch brachte ihr Verteidiger noch diverse Anträge - unter anderem zur Einholung eines historischen Gutachtens - ein. Diese wurden aber vom Richtersenat abgewiesen.

"Mohammed als Kinderschänder"
Das Verfahren ist nun abgeschlossen, es gibt keine ordentlichen Rechtsmittel mehr. Die angeklagten Äußerungen ("Einwanderungs-Tsunami", "Feindreligion" sowie die Passage, Prophet Mohammed sei im heutigen Rechtsverständnis ein Kinderschänder und habe den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben) waren beim Neujahrstreffen der Freiheitlichen im Grazer Wahlkampf-Finale Anfang 2008 gefallen. Winter hat sich inzwischen als Grazer Stadträtin und Stadtparteichefin zurückgezogen und ist FPÖ-Abgeordnete im Nationalrat.

Winter kündigte an, bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen zu wollen.

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