"Part of the Game"

7 Monate bedingte Haft für Scheuch

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Ex-FPK-Chef wurde wegen eines geringeren Delikts schuldig gesprochen.

Anfangs demonstrierte Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch noch Lockerheit. Scherzte vor der Verhandlung am Oberlandesgericht mit den Fotografen. Am Ende verließ Uwe Scheuch das Gericht kommentarlos und wütend. Sein Anwalt Dieter Böhmdorfer hatte einen Freispruch gefordert.

Uwe Scheuch: Part of the Game-Prozess

Doch der Richtersenat unter Vorsitz von David Greller entschied anders: Scheuch wurde zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf 2 Jahre bedingt und einer Geldstrafe von 67.700 Euro verurteilt. Damit wurde ein Drittel des Strafmaßes ausgeschöpft. Das Urteil ist rechtskräftig. Scheuch ist der Korruption schuldig gesprochen worden.

Tonbandaufnahme wurde Scheuch zum Verhängnis
Zur Erinnerung: Scheuch hatte in einem Gespräch (auf Tonband aufgenommen) mit einem Mittelsmann eines russischen Investors gesagt, dass er auch für die Partei profitieren wolle – in Form einer Spende in der Höhe von fünf bis zehn Prozent der diskutierten Investition von 5 Millionen Euro.

Scheuch wollte 5–10 % als Spende für seine Partei
Allerdings ist das Urteil gegen den Ex-FPK-Chef juristisch äußerst spitzfindig. Die erste Verurteilung im Sommer 2011 wurde gekippt, weil die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift falsch formuliert hatte. „Scheuch hatte nie eine Zuständigkeit wegen Staatsbürgerschaften. So ist das Desaster entstanden“, so Richter Greller.

Also ging es zurück an den Start: In diesem Sommer verurteilte Richterin Michaela Sanin Scheuch unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 des Strafgesetzbuches (Erklärung unten). Auch dieses Urteil hielt nicht. Das Oberlandesgericht verurteilte Scheuch nun nach Absatz 2 des Paragrafen 304.

Der Unterschied: Während Absatz 1 eine konkrete Amtshandlung benötigt, ist Absatz 2 schwammiger formuliert und meint eher eine Anfütterung. Zum Verhängnis wurde Scheuch ein Satz auf dem Tonband. Es ist nicht der „Part of the game“-Sager, sondern die Forderung: „der üblichen 5–10  %“als Spende.

Zur Urteilsbegründung meint Richter Geller auch: „Wenn man fünf bis zehn Prozent für die eigene Partei haben will, fordert man einen Vorteil.“ Und meint weiter: „ Sie waren einer der höchsten Politiker in Kärnten und hatten Vorbildwirkung.“

Kurt Scheuch über das „Part of the game“-Urteil
ÖSTERREICH:
Herr Scheuch, was halten Sie von dem rechtskräftigen Urteil?
Kurt Scheuch:
Als Bruder ist es für mich ein unerträgliches Urteil. Weil es nicht nachvollziehbar und auch politisch motiviert ist.

ÖSTERREICH: Warum ist das Urteil unverständlich?
Scheuch:
Weil die Justiz dreimal die Paragrafen wechselte, um meinen Bruder endlich verurteilen zu können. Ständig gab es andere Erkenntnisse und die Urteile des Vorgängers wurden für nichtig erklärt. Das Urteil geht von einer „Was wäre wenn“-Geschichte aus. Tatsache ist: Es gab keine Tat, keinen Schaden, keine Russen und es ist nie Geld geflossen.

ÖSTERREICH: Ihr Bruder fühlt sich also ungerecht behandelt?
Scheuch:
Wenn Millionenjongleure frei gehen und eine Landeshauptfrau Gabi Burgstaller trotz Ermittlungen gegen sie wegen der Staatsbürgerschaftsvergabe nicht einmal einvernommen wird, dann ist das Urteil vollkommen realitätsfremd, aber dafür ist es mediengerecht.


 

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12:52 Uhr: Damit ist die Verhandlung geschlossen. Uwe Scheuch hat das Gebäude bereits kommentarlos verlassen.

12:48 Uhr: Scheuch muss außerdem die Verfahrenskosten tragen.

12:47 Uhr: Die Geldstrafe bezieht sich auf den Verdienst Scheuchs beim ersten Urteil. Greller gibt außerdem zu, dass 250 Euro Tagessatz streng bemessen sei, aber: "Dazu stehen wir."

12:45 Uhr: Negativ angerechnet wird Scheuch, dass er eine Vorbildfunktion hatte und eine moralische Instanz hätte sein sollen. Deswegen wird ein Drittel des Strafmaßes ausgeschöpft. Die Richter gehen dabei von einem Jahr als Strafmaß aus, das gesplittet ist zwischen der bedingten Freiheitsstrafe und der unbedingten Geldstrafe. Wegen der Verfahrensdauer werden noch 30 Tagessätze abgezogen.

12:40 Uhr:Als Milderungsgrund für das Urteil wird die Unbescholtenheit Scheuchs angeführt. Zudem sei er zwar ein politisches Schwergewicht gewesen, aber nicht Finanzlandesrat. Zudem war er einem starken medialen Druck ausgesetzt. Der Rücktritt wird ihm aber nicht angerechnet, weil der im Rahmen des Birnbacher-Prozesses stattfand.

12:36 Uhr: Greller spricht Scheuch jegliche Reue ab. Er habe einfach nur zugewartet, das sei etwas völlig anderes.

12:35 Uhr: Man habe aber nicht mangelfrei feststelolen können, ob Scheuch in Erwartung eines konkreten Geschäfts war, aber: "Mehr als fragen kann man sie nicht", so Greller.

12:33 Uhr: Gar nicht zufrieden ist Scheuch mit den Ausführungen Grellers über die Förderung: "Ob das Wort Förderung am Tonband zu hören ist oder nicht, ist einerlei. Klar ist, dass die Investition über Fördermittel gelaufen wäre. Noch nie wurden Investitionen aus einem Landesbudget gefördert."

12:28 Uhr: Scheuch hört gefasst zu, als der Richter ihm erklärt: "Sie waren eines der höchsten Organe des Landes Kärnten. Wir sind der Ansicht, dass das was sie machten, Teil der Amtsführung war."

12:27 Uhr: Richter Greller: "Das Urteil steht und fällt mit dem Tonband."

12:23 Uhr: Das Tonbad habe Scheuch entlastet, erklärt Greller. Scheuch sagte, dass man es "im Protkoll" nachlesen könne. Damit war klar, dass es sich nicht um eine Sitzung des Ministerrats, sonder um eine der Landesregierung gehandelt habe.

12:18 Uhr: Richter Greller lobt den Verteidiger Scheuchs, weil dieser alle Aspekte des Verfahrens auf den Tisch gebracht hat.

12:15 Uhr: Scheuch wurde jetzt wegen eines milderen Delikts verurteilt, weil er nach Meinung der Richter nie für Staatsbürgerschaften zuständig war.

12:15 Uhr: Jetzt ist das gesamte Urteil da: Sieben Monate bedingt und 67.500 Euro Geldstrafe für Uwe Scheuch.

12:12 Uhr: Scheuch wird zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen a 250 Euro verurteilt. Das sind 67.500 Euro.

12:10 Uhr: Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch ist schuldig!

12:09 Uhr: Statt 15 Minuten wurde doch fast eine Stunde beratschlagt.

12:08 Uhr: Jetzt sind auch die drei Richter wieder da!

11:58 Uhr: Wenn man vom Teufel spricht: Uwe Scheuch und seine Verteidiger sind wieder da. Offenbar gibt es in wenigen Augenblicken das mit Spannung erwartete Urteil.

11:56 Uhr: Von den Richtern und Uwe Scheuch ist noch immer nichts zu sehen. Der Angeklagte ist offenbar vor den wartenden Journalisten geflüchtet. Er scheint sehr nervös zu sein.

11:42 Uhr: Noch immer dauert die Beratung der Richter an.

11:34 Uhr: Die Staatsanwälte sind wieder im Saal. In wenigen Augenblicken sollte der Prozess fortgesetzt und das endgültige Urteil verkündet werden.

11:26 Uhr: Gespanntes Warten aufs Urteil...

11:10 Uhr: Das Gericht zieht sich jetzt 15 Minuten zur Beratung zurück.

11:08 Uhr: Jetzt spricht der Angeklagte selbst. Uwe Scheuch: "Ich bin mir auch heute noch keiner Straftat bewusst."

11:05 Uhr: Schender berichtet, dass gegen Lukasek Strafantrag wegen mehrfacher falscher Zeugenaussage eingebracht wurde.

11:00 Uhr: Der zweite Anwalt von Scheuch, Rüdiger Schender, findet, dass es schon auf Basis der Feststellungen des Erstgerichts zu einem Freispruch kommen müsste. Der Richter stoppt Schender, bevor er richtig in Fahrt kommt. Er könne zur Berufung der Staatsanwaltschaft etwas sagen, aber nicht zu seiner eigenen.

10:56 Uhr: Für Pieber ist die Sache klar, schließlich haben schon zwei Erstgerichte die Glaubwürdigkeit der Zeugen erkannt.

10:53 Uhr: Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung weil es in diesem Verfahren um Vorbildwirkung geht. Wie soll der kleine Beamte motiviert sein, wenn ein Regierungsmitglied für eine Amtshandlung eine Spende verlangt. "Scheuch hat gefordert. Das ist das besonders verwerfliche."

10:52 Uhr: "Wenn Abstimmen in der Landesregierung kein Amtsgeschäft ist, was dann bitte?" echauffiert sich der Staatsanwalt. Auch die parteiliche Stellungnahme sei ein Amtsgeschäft.

10:49 Uhr: Pieber: "Die Wertqualifikation ist 80 Mal überschritten."

10:46 Uhr: Zu einem Teil kann Pieber die Kritk an den Ermittlungen sogar nachvollziehen: "13 Monate sind nicht besonders lang. Das wissen wir."

10:44 Uhr: Pieber holt die Bevölkerung mit ins Boot: "Es ist für die Bevölkerung unerträglich, dass sich jemand bei seiner Entscheidungsfindung von einer Parteispende beeinflussen lässt."

10:43 Uhr: Jetzt ist Staatsanwalt Pieber am Wort. Er erklärt, dass man nicht gegen das Urteil berufen habe, sondern gegen die Strafe.

10:41 Uhr: Nicht einmal der Staatsanwalt habe in der Anklage das richtige Delikt getroffen, wie solle es dann sein Mandant erkannt haben, argumentiert Böhmdorfer weiter.

10:38 Uhr: "Ich gehe zwar von einem Freispruch aus, aber sollte es zu einer Strafe kommen, muss man festhalten, dass es keine konkrete Handlung, keine aktiven Maßnahmen gab. ... Wenn man die Kriterien eines Hochverräters anlegen würde, wäre Scheuch freizusprechen", argumentiert Böhmdorfer.

10:36 Uhr: In den Augen von Böhmdorfer sollte Lukasek auf der Anklagebank sitzen: "Im §306 StGB geht es um die Anbahnung eines Amtsgeschäfts. Wenn jemand etwas angebahnt hat, dann der Lukasek."

10:33 Uhr: Böhmdorfer fordert für seinen Mandanten einen Freispruch, schließlich gebe es ja kein konkretes Amtsgeschäft.

10:30 Uhr: Uwe Scheuch hat bisher noch kein Wort gesagt. Er überlässt seinem Anwalt völlig das Feld.

10:21 Uhr: Aber vor allem Lukasek scheint ein Spezialfreund Böhmdorfers zu sein: "Die Aussagen von Luksaek sind Müllhaldemärchen."

10:20 Uhr: Auch der Kärntner Landesamtsdirektor Reinhard Sladko kommt bei Böhmdorfer nicht gut weg.

10:19 Uhr: Ganz im Gegensatz zum Erstgericht, das jetzt wieder sein Fett abkriegt, denn Böhmdorfer wirft dem Erstgericht Schlamperei vor: "Das wahrscheinlichste ist, dass es keine Russen gab. Denn erforscht hat man nie, ob es welche gab."

10:18 Uhr: Die heutigen Richter dagegen scheinen es Böhmdorfer angetan zu haben: "Wir haben heute erstmals das Gefühl vor einem Gericht zu stehen, das der Republik Österreich würdig ist."

10:16 Uhr: Nach Lukasek ist jetzt Dobernig im Visier von Böhmdorfer: "Haider war ein Meister der politischen Blendung. Und das gleiche macht Dobernig. Das, was er monokratisch entschied, bringt er formal in die Regierung ein, damit er sagen kann: Die Roten sind dagegen. Das als Politische Amtshandlung zu bezeichnen, ist schon stark."

10:11 Uhr: Böhmdorfer: "Das Urteil ist voller Widersprüche. Unter dem Vorwand lebensnah zu schreiben, schreibt die Erstrichterin Sachen, die nicht stimmen. Man lernt in der Richterausbildung, dass man so (Anm.: lebensnah) schreiben soll, um den Eindruck von Lebenserfahrung zu erwecken. Bei der Erstrichterin ist das aber erwiesenermaßen nicht der Fall."

10:09 Uhr: Böhmdorfer tut sich schwer seine Berufung zusammenzufassen, denn "jede der 93 SEiten ist wichtig. Wir haben nicht so viel geschrieben, um dem Klienten zu imponieren."

10:04 Uhr: Böhmdorfer ledert weiter gegen Kurt Lukasek, der nicht im Saal ist: "Lukasek ist die moralische Talsohle der Republik."

10:00 Uhr: Böhmdorfer verliest die Abschrift des Gesprächs zwischen Scheuch und Lukasek und imitiert dabei Scheuchs Oberkärntner Dialekt.

"Es gibt kein Beweismittel, außer den Desperado Lukasek, der hauptsächlich dann lügt, wenn er den Mund aufmacht", so Böhmdorfer weiter.

09:54 Uhr: Böhmdorfer ist - wenig überraschend - mit dem Urteil in erster Instanz gar nicht zufrieden. Auch eine Kritik an den Medien kann er sich nicht verkneifen.

09:51 Uhr: Die Berufung von Scheuchs Anwalt umfasst 100 Seiten. Richter Greller bittet den ehemaligen Justizminister nicht alle vorzutragen, sondern die wesentlichen Punkte zusammenzufassen.

09:45 Uhr: Richter Sutter erkundigt sich nach dem Holz in Scheuchs Wald. Scheuch: "Wir (Uwe und Bruder Kurt) haben vielleicht 100 Festmeter Holz. Wir hatten nach Sturm Paula 10.000 Festmeter Einschlag. Aber weil wir Politiker sind, haben wir als einziger Kärntner Betrieb keine Entschädigung bekommen.

09:41 Uhr: Scheuch möchte noch etwas korrigieren: "Ich bin nicht am ersten, sondern am sechsten August zurückgetreten."

09:36 Uhr: Scheuch will sich jetzt schon mit seinem Anwalt beraten, Greller vertröstet ihn.

09:32 Uhr: Der Richter widerholt die erste Instanz: "Harald Dobernig war eigentlich für WIrtschaftsförderungen zuständig, aber es ist klar, dass Scheuch auf ihn Einfluss nehmen konnte."

09:31 Uhr: Richter Sutter weist nochmal explizit auf die Möglichkeit einer Umqualifizierung hin: "Es könnte sich auch nur um ein Anfüttern handeln."

09:28 Uhr: Scheuch woltle sich demnach bei der Landesregierung für die Einbürgerung verwenden. Schlußendlich wurde das Projekt, ebenso wie die Einbürgerungen, aber nicht umgesetzt.

09:22 Uhr: Bei einem Gespräch am 17.6.2009 in Scheuchs Büro erzählt Lukasek von zwei Russen, die Interesse an der österreichischen Staatsbürgerschaft hätten. Scheuch soll sinngemäß geantwortet haben: "Wenn sie fünf Millionen investieren, können 20 MIllionen investiert werden. Es gibt Indusitre- und Tourismus-Geschäfte in der Schublade. Wenn das Geschäft umgesetzt wurd, ist die Staatsbürgerschaft - no na net - Part of the Game."

09:11 Uhr: Jetzt ist Richter Christoph Sutter am Wort
Er fasst die ganze Causa nochmals zusammen - angefangen von Scheuchs Anfängen in der Politik, dann sein Kontakt zu Kurt Lukasek, der den ganzen Fall ins Rollen gebracht hat.

09:05 Uhr: Es geht los
Richter David Greller stellt klar, dass keine neue Zeugen vernommen werden. Scheuchs Anwalt nun am Wort. Er begründet die Berufung seines Mandanten.

08:59 Uhr: Uwe Scheuch ist nun da
Im Blitzlichtgewitter der Fotografen erscheint der Ex-FPK-Chef vor Gericht. Ohne einen Kommentar abzugeben kommt er hinein. Er wirkt leicht genervt.

08:55 Uhr: Staatsanwalt betritt den Saal
Eberhard Pieber ist nun da. Er fordert eine unbedingte Haftstrafe für Uwe Scheuch.

08:44 Uhr: Das Medieninteresse ist enorm
Dutzende Fotografen, Journalisten, Reporter und Kameraleute belagern den Gerichtssaal. Uwe Scheuch ist noch nicht da. Gespanntes Warten also.

Alle Hintergrund-Infos zum Prozess

Am 6. Juli 2012 wurde der Ex-FPK-Politiker in Klagenfurt schuldig gesprochen: 150.000 Euro Geldstrafe sowie sieben Monate bedingte Haft war das Urteil. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Scheuch einem russischen Geschäftsmann als Gegenleistung für Investitionen in Kärnten (fünf Mio. Euro) die österreichische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt hat.

Zudem habe er für seine Partei – damals noch das BZÖ – eine Spende gefordert. Es sei „no na net, part of the game“ (also: „selbstverständlich Teil des Spiels“) soll Scheuch gesagt haben, er bestreitet das. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Geringere Strafe? Richterin Michaela Sanin berief sich auf Absatz 1, Paragraf 304 des Strafgesetzbuchs. Höchststrafe: 5 Jahre. Heute könnte es ein deutlich milderes Urteil geben: „Es könnte auch der Absatz 2, Paragraf 304 Strafgesetzbuch, herangezogen werden“, sagt Thomas Hofmann, Sprecher des Oberlandesgerichts zu ÖSTERREICH. Damit wäre der Strafrahmen entscheidend geringer: drei Jahre Haft als Höchststrafe.

Rückkehr in der Politik schließt Scheuch aus
Gerichtssprecher Hofmann will sich nicht festlegen, worauf der Senat sich heute berufen wird. Selbst ein Freispruch wäre möglich. In die Politik will Scheuch nicht zurückkehren: „Das schließe ich aus heutiger Sicht aus.“ Scheuch ist seit seinem Polit-Abschied als Immobilienentwickler tätig.

Scheuch relaxt im Luxus-Ressort

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Sieben Monate bedingt für Uwe Scheuch

Uwe Scheuch in den Luxus-Ferien

An der dalmatinischen Küste im Falkensteiner Hotel "ladera" verbringt Scheuch seine Ferien.

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