Die islamfeindlichen Sager werden ein gerichtliches Nachspiel für Susanne Winter haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verhetzung.
Die Staatsanwaltschaft Graz wird Anklage gegen die FPÖ-Stadträtin Susanne Winter erheben. Dies wurde am Dienstagnachmittag seitens der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Der Strafantrag sei vom Justizministerium genehmigt worden, nun werde "wegen der Vergehen der Herabwürdigung religiöser Lehren und der Verhetzung beim Landesgericht für Strafsachen Graz" eine Anklage eingebracht, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Manfred Kammerer.
"Kinderschänder"-Sager
Auslöser der Erhebungen,
die nun in einen Anklage mündeten, waren Aussagen Winters zum Islam und zum
Propheten Mohammed bei einer FPÖ-Veranstaltung eine Woche vor der Grazer
Gemeinderatswahl am 20. Jänner. Sie hatte dabei den islamischen Propheten
unter anderem als "Kinderschänder" bezeichnet. Winter konnte
deshalb aufgrund einer Bestimmung im Statut der Stadt Graz nicht ihr Amt als
Stadträtin antreten. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu zwei Jahre
Haft.
Passus gestrichen
Diese Bestimmung ist im steirischen Landtag
Anfang März aufgehoben worden. Die Bestimmung hätte eine Ausübung des
politischen Mandats im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gegen den
Mandatsträger untersagt. Im Vorfeld der Konstituierung des neuen Grazer
Gemeinderates und des Stadtsenates hatte man herausgefunden, dass diese
Bestimmung im Statut vermutlich verfassungswidrig ist. Um längere
Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, waren alle Parteien übereingekommen,
diesen Passus zu streichen. Dafür war aber eine entsprechende Novelle
seitens des Landesgesetzgebers notwendig.
Polizeischutz seit Wochenende aufgehoben
Mit der Novelle glich
man das Grazer Statut an die Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes an,
das eine Ausschließung von der Wählbarkeit nur als Folge einer gerichtlichen
Verurteilung zu über einem Jahr Haft vorsieht. In Kraft treten kann die
Neuerung aber aufgrund der Fristenläufe erst in vier bis zehn Wochen.
Deshalb wurde Susanne Winter zwar am 13. März als Mitglied des Gemeinderates
und des Stadtsenates angelobt, sie muss sich aber für die erste Phase ihrer
Amtszeit als Stadträtin vertreten lassen, weil ja noch die alten
Bestimmungen des Ausübungsverbots gelten. Die ihr zustehenden Bezüge
(9.628,32 Euro brutto) bekommt Winter jedoch vom Tag ihrer Angelobung an.
Erst am Wochenende war übrigens der polizeiliche Personenschutz für Winter -
nach Drohungen in Folge ihrer Islam-Aussagen eingeführt - aufgehoben worden.