Nach Islam-Sager

Verfahren gegen Susanne Winter eingeleitet

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Die islamfeindlichen Sager werden ein gerichtliches Nachspiel für Susanne Winter haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verhetzung.

Die Staatsanwaltschaft Graz wird Anklage gegen die FPÖ-Stadträtin Susanne Winter erheben. Dies wurde am Dienstagnachmittag seitens der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Der Strafantrag sei vom Justizministerium genehmigt worden, nun werde "wegen der Vergehen der Herabwürdigung religiöser Lehren und der Verhetzung beim Landesgericht für Strafsachen Graz" eine Anklage eingebracht, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Manfred Kammerer.

"Kinderschänder"-Sager
Auslöser der Erhebungen, die nun in einen Anklage mündeten, waren Aussagen Winters zum Islam und zum Propheten Mohammed bei einer FPÖ-Veranstaltung eine Woche vor der Grazer Gemeinderatswahl am 20. Jänner. Sie hatte dabei den islamischen Propheten unter anderem als "Kinderschänder" bezeichnet. Winter konnte deshalb aufgrund einer Bestimmung im Statut der Stadt Graz nicht ihr Amt als Stadträtin antreten. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu zwei Jahre Haft.

Passus gestrichen
Diese Bestimmung ist im steirischen Landtag Anfang März aufgehoben worden. Die Bestimmung hätte eine Ausübung des politischen Mandats im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gegen den Mandatsträger untersagt. Im Vorfeld der Konstituierung des neuen Grazer Gemeinderates und des Stadtsenates hatte man herausgefunden, dass diese Bestimmung im Statut vermutlich verfassungswidrig ist. Um längere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, waren alle Parteien übereingekommen, diesen Passus zu streichen. Dafür war aber eine entsprechende Novelle seitens des Landesgesetzgebers notwendig.

Polizeischutz seit Wochenende aufgehoben
Mit der Novelle glich man das Grazer Statut an die Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes an, das eine Ausschließung von der Wählbarkeit nur als Folge einer gerichtlichen Verurteilung zu über einem Jahr Haft vorsieht. In Kraft treten kann die Neuerung aber aufgrund der Fristenläufe erst in vier bis zehn Wochen. Deshalb wurde Susanne Winter zwar am 13. März als Mitglied des Gemeinderates und des Stadtsenates angelobt, sie muss sich aber für die erste Phase ihrer Amtszeit als Stadträtin vertreten lassen, weil ja noch die alten Bestimmungen des Ausübungsverbots gelten. Die ihr zustehenden Bezüge (9.628,32 Euro brutto) bekommt Winter jedoch vom Tag ihrer Angelobung an. Erst am Wochenende war übrigens der polizeiliche Personenschutz für Winter - nach Drohungen in Folge ihrer Islam-Aussagen eingeführt - aufgehoben worden.

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