Wien

VfGH wies Klage gegen Hundeführschein ab

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Ein Hundebesitzer wollte mit FPÖ-Unterstützung Rassenliste bekämpfen.

Eine Klage gegen den im Juli 2010 in Kraft getretenen Wiener Hundeführschein hat der Verfassungsgerichtshof nun abgewiesen. Somit sind die gesetzlichen Bestimmungen für Halter sogenannter Kampfhunde verfassungskonform, bestätigt das der APA vorliegende VfGH-Erkenntnis entsprechende Medienberichte. Der Besitzer eines American Staffordshire Terriers wollte die Regelung - unterstützt von der FPÖ - bekämpfen.

"Keine verfassungsrechtlichen Bedenken"
"Der Verfassungsgerichtshof hat an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen gesetzliche Regelungen, mit denen die Zulässigkeit der Haltung von Tieren, von denen potenziell eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen ausgeht, an die Bedingung geknüpft wird, dass sich die Halter dieser Tiere (...) mit den besonderen Gefahren (...) und wie diesen durch eine sachgerechte Haltung begegnet werden kann, vertraut machen", begründete der VfGH sein Erkenntnis. "Die Debatte ist nun ein für alle Mal erledigt", freute sich Umweltstadträtin Ulli Sima (S).

Der Besitzer des American Staffordshire Terriers wandte sich gegen die Liste, die festlegt, für welche Hunde eine Prüfung zu absolvieren ist. Diese sei unsachlich und damit verfassungswidrig, wurde in der Beschwerde behauptet. Aufgrund der "unbedenklichen gesetzlichen Grundlage" sei das Bedenken, dass die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Tieren gesetzeswidrig wäre, "entkräftet", stellte der VfGH nun fest. American Staffordshire Terriers sind eine von insgesamt 13 Rassen, die ihre Halter zur Absolvierung eines Hundeführscheins verpflichten.

Der Verfassungsgerichtshof wies zudem darauf hin, dass Hunde dieser Terrier-Rasse im Jahr 2009 zwölf Prozent aller Hundebisse in Wien verursacht hätten. In Anbetracht dessen, "dass vor allem die Bissigkeit von Hunden ein relevantes Kriterium für die Gefährlichkeit der betreffenden Rasse für Menschen darstellt", sei dem Verordnungsgeber nicht "entgegenzutreten", wenn diese Hunderasse - neben allen weiters gelisteten - als hundeführscheinpflichtig eingestuft werde, heißt es im Erkenntnis.

Der Wiener Hundeführschein wurde infolge der Volksbefragung im Februar 2010 eingeführt und gilt seit Juli des Vorjahres. Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge - müssen eine Prüfung ablegen. Bei Nicht-Absolvierung drohen Geldstrafen. Für Besitzer, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung, einen indexierten Hund hatten, gilt noch eine Übergangsfrist. Diese läuft Ende Juni aus.

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