Endgültiges Urteil

"Weiße Nacht": Petzner scheitert mit Klage

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Der BZÖ-Abgeordnete fühlte sich von dem Schalko-Buch verletzt.

Keine Chance für BZÖ-Nationalratsabgeordneten Stefan Petzner: Am Montag um Punkt 11.15 Uhr scheiterte am Wiener Oberlandesgericht seine Klage gegen Autor und TV-Macher David Schalko endgültig. Richter Christian Dostal hielt fest: „Bei der Erzählung handelt es sich nicht um die Niederschrift der Lebensgeschichte des Antragstellers, sondern um eine reine Fantasiegeschichte. Die Klage wird abgewiesen.“

Bereits kurz nach der Veröffentlichung von Schalkos Erzählung „Weiße Nacht“, eines Liebesepos zweier Lebensmenschen, hatte sich Petzner wütend an die Öffentlichkeit gewandt: Schalko habe ihn in dem Roman porträtiert, auch er trage ein Tattoo mit einem Delfin am linken Unterbauch, auch seine Lieblingsfarbe sei Türkis. Petzner damals: „Dieses bedruckte Klopapier ist eine Grenzüberschreitung und verletzt meine Menschenwürde.“ Petzner klagte, doch das Wiener Straflandesgericht wies im Februar seine Klage ab. Der BZÖ-Mann gab nicht auf, ging in Berufung. Aber auch gestern verlor er wieder.

„Werde weiter kämpfen“
„Herr Petzner hat Schwierigkeiten, Realität und Fiktion zu unterscheiden“, erklärte der Anwalt von Schalkos Czernin Verlag, Alfred Noll, nach der Verhandlung, von der die Öffentlichkeit wegen der intimen Geständnisse Petzners ausgeschlossen war. Petzner, der gestern nicht bei Gericht erschien, gab sich später im Gespräch mit ÖSTERREICH kämpferisch: „Dieses Urteil zeigt nur wieder, dass auf die österreichische Justiz kein Verlass ist. Aber ich werde mir das nicht gefallen lassen, notfalls werde ich mich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Ich kämpfe weiter.“

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Die Erzählung "Weiße Nacht" von David Schalko machte Stefan Petzner sehr betroffen.

Eine Klage gegen den Czernin-Verlag war die Folge

Auch der Autor des Werkes, Erfolgsproduzent David Schalko, erschien vor Gericht.

Die Aufregung um sein Werk konnte er aber nicht nachvollziehen.