Westenthaler

Teilbedingte Haft

Westenthaler blitzt ab: OGH bestätigt Urteile

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Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Urteile in den Causen Bundesliga und Lotterien.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Urteile gegen Peter Westenthaler in den Causae Bundesliga und Lotterien bestätigt. Das berichtete der "Standard" (Montag-Ausgabe). Der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker war im Jänner dieses Jahres im zweiten Rechtsgang wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.

In dem Verfahren war es um zwei Anklagepunkte gegangen: einerseits um eine auf einer Scheinrechnung basierenden Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, andererseits um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Bundesliga. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt.

Ex-Politiker erschüttert

Das Urteil im Jänner 2017 lautete dann auf zweieinhalb Jahre teilbedingte Haft. Zehn Monate wurden unbedingt ausgesprochen, 20 bekam er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Der Ex-Politiker hatte sich über diese Entscheidung erschüttert gezeigt, im ersten Rechtsgang im März 2015 war er noch von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Das Ersturteil wurde allerdings vom OGH wegen Begründungsmängel aufgehoben.

Westenthaler und ein zweiter früherer Vorstand der Fußballbundesliga haben sich allerdings erfolglos gegen die Schuldsprüche wegen der missbräuchlichen Verwendung der Förderung zur Wehr gesetzt. Auch die Verurteilung des früheren Politikers im Zusammenhang mit von den Lotterien beglichenen Scheinrechnungen an das BZÖ wurde bestätigt, heißt es im Bericht.
 

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