Generalprokuratur empfiehlt Abweisung von Westenthalers Nichtigkeitsbeschwerde.
Harter Schlag für den Ex-BZÖ-Politiker Peter Westenthaler: Er war im Jänner in der Bundesliga-Causa wegen „schweren Betrugs“ zu 2,5 Jahren Haft – davon zehn Monate unbedingt – verurteilt worden. Westenthaler brachte Nichtigkeitsbeschwerde ein – doch die Generalprokuratur empfiehlt jetzt dem Obersten Gerichtshof die Ablehnung.
Westenthaler ist empört: „Die Richterin der 1. Instanz hat alle Entlastungszeugen abgelehnt. Es ist doch das Mindeste, dass alle Zeugen gehört werden.“ Neben der Nichtigkeitsbeschwerde hat Westenthaler auch noch die Strafhöhe beeinsprucht. (gü)