Der Staatsanwalt wirft ihm falsche Zeugenaussage vor. Der BZÖ-Chef spricht von einem "politischen Feldzug" gegen seine Person.
BZÖ-Obmann Peter Westenthaler wird sich wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht verantworten müssen. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien ist vom Justizministerium vollinhaltlich genehmigt worden. Der Strafantrag wird Westenthaler in den nächsten Tagen zugestellt. Damit kann der Prozess noch im Frühjahr über die Bühne gehen.
3 Jahre Haft möglich
Westenthaler hat sich das
Strafverfahren, in dem ihm nun im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei
Jahre Haft drohen, mit seinem Zeugenauftritt im Prozess gegen seinen
früheren Leibwächter Siegfried Kobal "eingebrockt". Der
Bodyguard wurde im März 2007 in der Orangen Prügelaffäre zu vier Monaten
bedingter Haft verurteilt, weil er den früheren Sprecher von
Ex-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, mehr als unsanft
aus einem Lokal befördert hatte.
Keine Erinnerung an Vorfall
Im Unterschied zu zahlreichen
anderen Augenzeugen, die sich mehr oder weniger deutlich an einen Tumult
oder zumindest an eine lebhafte Diskussion zwischen Westenthaler und
Pöchinger rund um den Parteiaustritt von Gastinger erinnern konnten, hatte
Westenthaler unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gegeben, ihm sei "nichts
aufgefallen von Tumulten, Schlägereien". Er habe "einen sehr,
sehr fröhlichen Abend verbracht".
Bereits unmittelbar nach diesen Angaben hatte der Staatsanwalt mit folgenden Worten rechtliche Schritte angekündigt: "Wie es bei Wirtshausraufereien so üblich ist, gibt es Zeugen, die relativ dumm daher lügen. Die werden noch von der Staatsanwaltschaft hören."
Westenthaler spricht von "Vernichtungsfeldzug"
Westenthaler
selbst ging am Dienstag in die Gegenoffensive und erklärte sich zum Opfer
politischer Verfolgung. "Was hier stattfindet, ist ein Politprozess", sagte
der BZÖ-Chef kurz vor Veröffentlichung der Anklage bei einer
Pressekonferenz. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, seine Beweisanträge
ignoriert und von ihm beantragte Zeugen nicht einvernommen zu haben.
Westenthalers Anwalt attestierte der Staatsanwaltschaft daher "schwere
Verfahrensfehler".
Außerdem warf Westenthaler dem Justizministerium vor, ein Verfahren gegen den Lebensgefährten von Ressortchefin Maria Berger niedergeschlagen zu haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wies das jedoch zurück und betonte, man habe bei Zurücklegung der Anzeige gar nicht gewusst, mit wem der Betroffene liiert ist.
FPÖ "gratulierte" Westenthaler
Die FPÖ reagierte
mit Häme auf die Anklage und erinnerte daran, dass Westenthaler selbst
gesagt habe, er wolle die Vorwürfe vor einem unabhängigen Richter
entkräften. "Dieser Wunsch wird nun für ihn in Erfüllung gehen, wozu ich ihm
herzlich gratuliere", ätzte Generalsekretär Herbert Kickl. Der
stellvertretende Grüne Klubchef Karl Öllinger forderte den BZÖ-Chef auf,
sein Nationalratsmandat im Fall einer Verurteilung zurückzulegen.
Prominente "Vorbilder"
Eine Verurteilung wäre für
Westenthaler zwar politisch unangenehm, den automatischen Verlust seines
Nationalratsmandates müsste der Politiker, für den die Unschuldsvermutung
gilt, aber wohl nicht fürchten. Dieser würde nur bei einer Haftstrafe von
über einem Jahr drohen. Bei der falschen Zeugenaussage liegt der Strafrahmen
zwar bei bis zu drei Jahren, tatsächlich ins Gefängnis müssen aber nur die
wenigsten Verurteilten. Prominente Beispiele wären etwa die früheren
SP-Politiker Fred Sinowatz und Karl Blecha, die nach Falschaussagen in den
80er Jahre mit Geldstrafen davonkamen.